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Wann bekommt man Abfindungsgeld? - Wissenswertes zu Abfindungen

Bei betriebsbedingten Kündigungen haben Sie gute Chancen auf Abfindungsgeld.
Bei betriebsbedingten Kündigungen haben Sie gute Chancen auf Abfindungsgeld. © Jürgen_Burberg / Pixelio
Wenn ein Arbeitnehmer nach langer Beschäftigungszeit gekündigt wird, bekommt er unter bestimmten Umständen ein Abfindungsgeld. Dies ergibt sich zwar nicht direkt aus dem Gesetz, ist aber oftmals in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen oder wird im Zuge der Vertragsaufhebung ausgehandelt. Lesen Sie hier, wann Sie mit guten Aussichten auf eine Abfindung hoffen können.

Wann bekommt man Abfindungsgeld aus einem Sozialplan?

  • Wenn Sie in einem größeren Betrieb beschäftigt sind, der einen Betriebsrat hat, können Sie bei einer Entlassung zumeist mit Abfindungsgeld aus einem Sozialplan rechnen.
  • In diesem Plan werden nicht nur die Voraussetzungen einer Kündigung, sondern auch die Höhe der Abfindung geregelt, die ein Arbeitnehmer gestaffelt nach Beschäftigungsjahren bekommt.

Abfindung aus Vertrag oder gerichtlichem Vergleich

  • Auch in kleinen Betrieben ohne Betriebsrat kann Ihr Arbeitgeber natürlich mit Ihnen in einem Aufhebungsvertrag Regelungen über eine Abfindung treffen. Ihre Chancen stehen hier umso besser, je dringender Ihr Arbeitgeber sich von Ihnen trennen möchte und je schlechter seine Aussichten auf eine schnelle, rechtmäßige Kündigung sind. Beachten Sie, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung schließen, dass er zur Wirksamkeit der Schriftform bedarf!
  • Der häufigste Fall, in dem ein Arbeitnehmer ein Abfindungsgeld durch Einigung der Parteien erhält, ist jedoch der gerichtliche Vergleich.  
  • Wenn Sie nach Ihrer Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, unterbreitet das Gericht zur Abkürzung des teuren Verfahrens mit ungewissem Ausgang stets einen Vergleichsvorschlag. Meistens einigen sich die Parteien dann vor Gericht auf die Aufhebung des Vertrages gegen Zahlung eines Abfindungsgeldes.

Anspruch aus dem Kündigungsschutzgesetz

Ausnahmsweise bestimmt auch das Kündigungsschutzgesetz für zwei Konstellationen, wann ein Arbeitnehmer eine Abfindung bekommt:

  1. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen zur Vermeidung einer Klage direkt zusammen mit der Kündigung eine Abfindung anbieten. Diese muss nach § 1 a KSchG mindestens ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung betragen. Wenn Sie innerhalb der Frist von 3 Wochen keine Klage erheben, können Sie sodann das Abfindungsgeld beanspruchen.
  2. Falls schließlich nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage den Parteien nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen, etwa weil gegenseitige Beschimpfungen etc. das Verhältnis nachhaltig zerstört haben, spricht das Arbeitsgericht die Aufhebung gegen Zahlung einer Abfindung aus.

Wenn Ihnen eine Kündigung droht und Sie keine Ansprüche aus einer betrieblichen Vereinbarung geltend machen können, versuchen Sie dennoch, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Sollten Sie sich nicht einigen, lassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich darüber beraten, wann und in welcher Höhe Sie eine Abfindung beanspruchen können.

Alle Angaben: Stand Juni 2012

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