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Kündigung auf ärztlichen Rat - was Sie beachten sollten

Bei Krankheit ist die Kündigung unvermeidbar.
Bei Krankheit ist die Kündigung unvermeidbar.
Je nachdem, in welchem Umfang ein Arbeitnehmer noch gesundheitlich in der Lage ist, die im Arbeitsverhältnis geregelten Leistungen zu erbringen, kann eine Kündigung auf ärztlichen Rat in besonders schwerwiegenden Fällen die einzige Lösung sein. Durch eine Eigenkündigung bringen Sie sich grundsätzlich in die schwierige Position, dem Arbeitsamt gegenüber nachweisen zu müssen, dass Sie triftige Gründe hatten und sich somit nicht vertragswidrig verhalten haben.

Wenn Sie absehen können, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Arbeitsverhältnis zumindest nicht mehr wie gewohnt fortsetzen können, suchen Sie zuerst ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes. Beim Arbeitsamt erhalten Sie ein Formular, das Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen sollten. Außer Ihrem Hausarzt sollten Sie sodann auch noch einen für Ihr Gesundheitsproblem qualifizierten Facharzt konsultieren, der Ihnen in einem umfangreichen schriftlichen Attest oder Gutachten bescheinigt, welche genauen Tätigkeiten Sie aufgrund welcher Beschwerden nicht mehr ausüben dürfen.

Kündigung - das richtige Vorgehen

Besprechen Sie diese ärztliche Stellungnahme mit Ihrem Arbeitgeber, um eventuell eine Lösung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Gegebenenfalls kann Ihr Arbeitgeber Sie künftig mit anderen Tätigkeiten betrauen, die Ihr Gesundheitszustand weiterhin zulässt.

  • Falls keine Aussicht besteht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und Ihr Arbeitgeber nicht von sich aus kündigt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, selbst eine fristlose Kündigung auf ärztlichen Rat einzureichen.
  • Sofern Ihr Arbeitgeber mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag abschließen möchte, sollten Sie diesen keinesfalls ohne Rücksprache mit dem Arbeitsamt unterzeichnen, da die Aufhebung sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen könnte.
  • Vor einer fristlosen Kündigung müssen Sie grundsätzlich mit einer Abmahnung dem Arbeitgeber die Gelegenheit einräumen, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, Ihnen also fortan keine Tätigkeiten mehr zuzumuten, die Sie laut ärztlichem Attest nicht ausüben können.
  • Formulieren Sie diese Unterlassungsaufforderung schriftlich aus und lassen Sie sich den Empfang bestätigen.
    Die anschließende Kündigung überreichen Sie ebenfalls gegen Empfangsbestätigung oder versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
  • Bewahren Sie sämtliche Schriftstücke, ärztliche Atteste, Formular des Arbeitsamtes, Abmahnung und Kündigung, nebst Postbelegen für den Fall auf, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung später gerichtlich angreift.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ärztlichen Rat - die Folgen

  • Sollte es im Anschluss zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kommen, wird das Gericht entscheiden, ob es Ihren Kündigungsgrund als wichtig genug erachtet. Setzen Sie sich daher im Voraus gründlich mit dem ärztlichen Gutachten auseinander und lassen Sie es sich gegebenenfalls von Ihrem Arzt genau erläutern. Nur wenn Sie sicher sind, dass die geforderte Arbeitsleistung aus medizinischer Sicht unzumutbar ist, beschreiten Sie den Weg der Kündigung auf ärztlichen Rat.
  • Sofern das Gutachten den Schluss zulässt, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes berufsunfähig, gemindert erwerbsfähig oder sogar erwerbsunfähig sein könnten, beantragen Sie gegebenenfalls eine Berufsunfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer. Da sich das Verfahren über die Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente stets über einen längeren Zeitraum erstreckt, erhalten Sie bis zur Entscheidung Unterstützung durch das Arbeitsamt.

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