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Transportschaden melden - so machen Sie es richtig

Einen offenen Transportschaden muss schon der Lieferant bestätigen.
Einen offenen Transportschaden muss schon der Lieferant bestätigen.
Da haben Sie einen brandneues Handy bestellt und als es ankommt und Sie die Verpackung geöffnet haben, sehen Sie, dass es gar nicht so neu ist - vielmehr ist es stark beschädigt und geht womöglich nicht mal mehr an? Nicht selten kommt es vor, dass während der Lieferung ein Schaden am bestellten Produkt entsteht und der Artikel für den Käufer nicht zumutbar ist. In einem solchen Fall muss dem Lieferanten die Fehlerhaftigkeit des Produkts schleunigst mitgeteilt werden. Doch wie machen Sie das am besten? Wie Sie einen Transportschaden ordnungsgemäß melden können, erfahren Sie hier.

Transportschaden - wer ist verantwortlich?

  • Bei Privatverkäufen sind Sie als Käufer für den Schaden beim Transport verantwortlich, sodass Sie sich selbst um die Beschwerde beim Lieferdienst sowie Ihren möglichen Ersatzanspruch bemühen müssen. Der Verkäufer haftet hier in keinem Fall für das Produkt, solange er nachweisen kann, dass es vor dem Versand noch ordnungsgemäß funktioniert hat. Sobald Sie das Produkt nicht selbst abholen und dem Verkäufer Ihre Adresse mit der Aufforderung zur Zusendung übermitteln, übernehmen Sie die Verantwortung für mögliche Beschädigungen des Produkts während des Transports.
  • Besteht kein Privatkaufverhältnis, haftet der Händler für die Beschädigung des Produkts beim Transport und muss Ihnen als Käufer einen Ersatz stellen. Liegt der Schaden des Produkts tatsächlich am Transport, so kann der Verkäufer sich an das Transportunternehmen wenden und den Ersatz von ihm zurückfordern, darum müssen Sie sich jedoch nicht kümmern, weil es nicht in Ihrer Verantwortung liegt. Der Händler hat hier einen Vertrag mit der Lieferfirma geschlossen, nicht Sie. In jedem Fall müssen Sie sich aber sofort nach der Schadensfeststellung direkt an den Verkäufer wenden, damit der auch die Chance hat, Kontakt zur Lieferfirma auszunehmen und Ihren Ersatzanspruch vom Lieferanten zurückzufordern.
  • Auch wenn der Händler nach einer Schadensmeldung kein Geld von der Lieferfirma zurückbekommt, schuldet er Ihnen einen Ersatz. Auf was Sie als Käufer eines fehlerhaften oder beschädigten Produkts immer Anspruch haben, ist die Kaufpreisrückerstattung. Eine Ersatzlieferung muss generell nicht gegeben werden, oft liegt sie aber im Interesse des Händlers, falls der dasselbe Produkt noch vorrätig hat.

So melden Sie den Transportschaden richtig

Wie bereits erwähnt müssen Sie sich nur selbst um die Schadensmeldung kümmern, wenn Sie in einem Privatkaufverhältnis mit dem Händler stehen. Ist das nicht der Fall, informieren Sie einfach den Verkäufer über den transportschaden und lassen den die weiteren Vorkehrungen treffen.

  • Egal ob es sich bei den Lieferanten um Paketdienste wie UPS handelt oder der Schaden durch die Post entstanden ist, sobald Sie einen Transportschaden festgestellt haben, sollten Sie Verpackung und Produkt vollkommen unverändert lassen und den Artikel nicht benutzen. Machen Sie am besten einige Fotos und setzen Sie sich mit dem Kundenservice des Lieferanten in Verbindung, um den Schaden zu melden.
  • Wichtig ist bei der Schadensmeldung die Unterscheidung zwischen offenem und verdecktem Schaden. Ein offener Schaden meint die Verpackung des Artikels. Wenn diese beschädigt ist, sehen Sie das sofort und können die Annahme des Produkts zur Not verweigern. Bestehen Sie dabei darauf, dass der Lieferant das Produkt begutachtet und auf dem Lieferschein Datum, Uhrzeit und Art des Schadens festhält. Notieren Sie sich am besten auch das Kennzeichen des LKWs, falls es später zu Verwirrungen kommt. Innerhalb der nächsten 24 Stunden sollten Sie den Transportschaden auch dem Lieferanten melden, um einen Anspruch auf Ersatz zu erhalten. In den nächsten 7 Kalendertagen gilt es, dem Lieferanten zusätzlich eine schriftliche Schadensmeldung zukommen zu lassen.
  • Einen verdeckten Schaden hat ein Produkt, wenn es an sich beschädigt ist. Vorsorgen können Sie dabei nur, wenn Sie das Paket noch im Beisein des Lieferanten zu öffnen. In einem solchen Fall gehen Sie genauso vor wie beim offenen Schaden. Stellen Sie den Lieferschaden erst fest, wenn sich der Lieferant schon außer Reichweite befindet, halten Sie selbst durch einen Schadensbericht und Fotos genau fest, mit was Sie unzufrieden sind. Auch hier müssen Sie den Schaden in 24 Stunden auf der Hotline melden und in den nächsten 7 Kalendertagen die schriftliche Meldung faxen oder per Post schicken. Achten Sie darauf, dass Sie den Lieferschein und Ihre Beweise dabei nur in Kopie versenden und das Orginal zuhause haben.
  • Lassen Sie einen Lieferanten die Lieferung nie mitnehmen, solange er das Produkt und dessen Schaden nicht selbst überprüft und mit Unterschrift und Datum festgehalten hat. Geht das Produkt nämlich ohne die Überprüfung durch den Lieferanten an die Transportfirma zurück, haben Sie keinerlei Anspruch auf einen Ersatz.

Grundsätzlich sollten Sie damit rechnen, dass Sie ziemlich lange auf einen Ersatz warten werden - die Überprüfung und Anerkennung des Transportschadens durch das Lieferunternehmen dauert im Normalfall eine halbe Ewigkeit. Wenn Sie das Produkt dringend brachen, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als ein neues zu kaufen und das erst einmal aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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