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Hermes - Transportschaden? - So sollten Sie bei Paketannahme vorgehen

Richtig mit Transportschäden umgehen
Richtig mit Transportschäden umgehen
Fast jeder hat es schon einmal erlebt: Ein Paketzusteller wie Hermes liefert endlich das Paket, doch Sie stellen einen Transportschaden fest. So können Sie vorgehen.

Sie haben ein Paket bestellt, freuen sich wahnsinnig auf die Lieferung und dann ist es so weit: Die ersehnte Ware ist endlich da. Doch dann fällt Ihnen auf, dass sie beschädigt ist und Sie vermuten einen Transportschaden? Kaum ist etwas ärgerlicher als das und für die meisten klingt das zunächst nach einigen Diskussionen mit dem Verkäufer und dem Paketlieferanten. Wie Sie nun am besten damit umgehen, wenn das bei Hermes passiert, erfahren Sie hier.

Transportschaden bei Hermes - wichtige Hinweise

  • Bei Hermes gibt es den Vorteil, dass jede Sendung bis 500 Euro versichert ist. Deswegen können haben Sie gute Chancen, das Geld erstattet zu bekommen, wenn etwas bei dem Transport kaputt ging.
  • Wenn äußerlich am Paket kein Schaden vorliegt, übernimmt der Paketdienst aber in der Regel den Schaden nicht. 

Das gibt es bei der Paketannahme zu beachten

  • Wenn Sie gerade ein Paket entgegennehmen und Ihnen der Transportschaden auffällt, sollten Sie den Boten unbedingt direkt darauf aufmerksam machen, damit es direkt geklärt und protokolliert werden kann. Somit besteht nicht die Gefahr, dass behauptet werden kann, dass der Schaden erst im Nachhinein entstanden sei.
  • Wenn Ihnen direkt auffällt, dass das Paket beschädigt ist, haben Sie die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern und mit dem Verkäufer zu klären, ob die Ware sachgemäß verpackt war - war sie das nicht, so muss er für den Schaden aufkommen.
  • Es gilt generell: Wenn Sie ein Paket erhalten, sollten Sie direkt nach Erhalt prüfen, ob die Ware in Ordnung ist. Wenn Sie das nicht ist, haben Sie fünf bis sieben Tage Zeit, diese zu reklamieren (bei Hermes oder dem Verkäufer).
  • Wer verantwortlich ist, hängt davon ab, woher das Paket stammt. Handelt es sich um einen Privatverkäufer, so ist Hermes der Ansprechpartner. Ist es ein geschäftlicher Verkäufer, so müssen Sie sich an ihn wenden, da er in der Lieferpflicht steht.
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