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Tarifvertrag bei Altersteilzeit nach TVöD - nützliche informationen für den Arbeitnehmer

Der Tarifvertrag bei Altersteilzeit nach TVöD untersützt ältere Arbeitnehmer.
Der Tarifvertrag bei Altersteilzeit nach TVöD untersützt ältere Arbeitnehmer.
Der Tarifvertrag bei Altersteilzeit nach TVöD regelt die momentanen Rahmenlinien der Altersteilzeit. Wenn Sie ihn richtig kennen, können Sie auch Ihre Altersteilzeit richtig planen.

Der Tarifvertrag für die Altersteilzeit nach TVöD betrifft all diejenigen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sich und sich der Pension nähern. Er ermöglicht es, den Übergang aus dem öffentlichen Dienst in die Rente zu erleichtern und bietet Ihnen als älterem Staatsdiener viele Möglichkeiten.

Für wen gilt der Tarifvertrag?

  • Die letzte Tarifvertragsänderung stammt von 2010, jedoch wird der Tarifvertrag ständig modifiziert, sodass es sich lohnt, regelmäßig die neueste Fassung zu lesen.
  • Die aktuellste Fassung gilt nur für Angestellte bei Bund und Kommunen, nicht jedoch in den Ländern, da es für diese noch keine neuen Regelungen zum Thema Altersteilzeit gibt.
  • Wenn es Unsicherheiten gibt, sollten Sie immer zuerst Ihren Personalrat fragen, der auch eventuell abweichende Regelungen per Dienstvereinbarung kennt.

So funktioniert die Altersteilzeit nach TVöD

  • Eine festgelegte Bedingung ist es beispielsweise, dass weniger als zweieinhalb Prozent der in einer Gemeinde öffentlich Angestellten bereits in Altersteilzeit sind.
  • Berechnet wird dies als Stichtag immer am 31. Mai und es zählen keine Beamten oder Auszubildende bzw. Praktikanten dazu. Die alte Altersteilzeit nach altem Tarifvertrag wird aber  ganz normal einberechnet.
  • Das Mindestalter, das Sie bereits erreicht haben müssen, um nach dem Tarifvertrag Altersteilzeit nach TVöD beantragen zu können, sind aktuell sechzig Jahre. (Stand: November 2012)
  • Das heißt, Sie dürfen frühestens mit sechzig in Altersteilzeit arbeiten und das höchstens fünf Jahre lang, aber dann auch mindestens bis zum ersten ordentlichen Rentenanspruch.
  • Wenn Sie das Blockmodell wählen, haben Sie in der Freistellung keinen Urlaub, und wenn Sie länger krank sind, wird Ihre Arbeitsphase entsprechend länger. Sollten Sie vor dem Ausnutzen der Freistellung sowieso nicht mehr arbeiten können, können Sie sich Ihr restliches Gehalt auszahlen lassen.
  • Weiterhin müssen Sie in den fünf davor liegenden Jahren rund drei Jahre versicherungspflichtig angestellt gewesen sein.
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