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Nachtzuschlag als Krankenschwester - Hinweise

Die Arbeit im Krankenhaus kann sinnstiftend sein.
Die Arbeit im Krankenhaus kann sinnstiftend sein.
Schichtarbeit, Arbeit auch an Wochenenden und Feiertagen - und natürlich auch in der Nacht: Die Arbeit als Krankenschwester kann insbesondere aufgrund der Arbeitszeitverteilung kräftezehrend sein. Daher ist in der Regel auch ein Nachtzuschlag als besonderer Zeitzuschlag vorgesehen.

Viele Krankenhäuser befinden sich in kommunaler Trägerschaft, die Höhe des Gehaltes bzw. des Nachtzuschlags richtet sich hier nach dem für die kommunalen Arbeitgeber im Krankenhausbereich geltenden Tarifvertrag, dem TVöD-K VKA.

Als Krankenschwester einen Nachtzuschlag bekommen

  • Wenn Sie als Krankenschwester in einem städtischen Krankenhaus arbeiten, dann richtet sich Ihre Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag.
  • In § 8 des TVöD-K VKA ist die zusätzliche Bezahlung für die sogenannten "Sonderformen der Arbeit" vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Zeitzuschläge, die für die Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und auch in der Nacht gewährt werden.
  • Gem. § 8 Abs. 1 lit. b) TVöD-K VKA beträgt der Nachtzuschlag 20 Prozent.

Für manchen Beschäftigten gelten Besonderheiten

  • Eine Besonderheit gibt es dabei für diejenigen Beschäftigten, die als Angestellte bereits vor dem 1. Januar 2005 in der Rentenversicherung der Angestellten - und nicht die der Arbeiter - versichert waren: Ihr Nachtzuschlag beträgt nur 15 Prozent.
  • Natürlich kann es passieren, dass der Anspruch auf einen Nachtzuschlag mit dem Anspruch auf einen weiteren Zeitzuschlag zusammentrifft - denn Krankenschwestern arbeiten ja auch an Feiertagen in der Nacht.
  • Gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVöD-K VKA werden bestimmte Zeitzuschläge nicht addiert, sondern es wird dann jeweils nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt. Dies gilt allerdings nicht für den Nachtzuschlag, dieser muss daher bei einem Zusammentreffen etwa mit einem Feiertagszuschlag diesem hinzuaddiert werden. 

Der TVöD-K VKA gilt nur in kommunalen Krankenhäusern

  • Wer in einem Krankenhaus eines großen privaten Krankenhauskonzerns arbeitet, für den gilt der TVöD nicht.
  • Auch hier werden allerdings Nachtzuschläge gezahlt, die sich in der Regel nach eigenen Tarifverträgen richten.
  • Hinzukommen können Regelungen, die sich aus Haustarifverträgen oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Eine Krankenschwester erhält für Nachtarbeit einen Nachtzuschlag. Dieser wird in der Regel prozentual zum eigenen Stundenentgelt berechnet.

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