Was Sie benötigen:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
Das Arbeitsrecht sichert deutschen Arbeitnehmern den Anspruch auf die meisten Urlaubstage innerhalb der EU-Länder. So genannter Sonderurlaub aus persönlichen Gründen ist dabei nicht eingerechnet. Er steht den Arbeitnehmern bei verschiedenen Anlässen zu. Doch bei Todesfall im Familienkreis, wie z.B. der Eltern und Großeltern gelten gesonderte Bestimmungen.
Sonderurlaub: Wichtige Kriterien für eine bezahlte Freistellung
Die Rechtsgrundlage für den so genannten Sonderurlaub ist im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden. Hier ist der Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit geregelt und schreibt folgende Kriterien vor:
- Den Anspruch auf Freistellung können Arbeitnehmer geltend machen bei vorübergehender Arbeitsverhinderung.
- Die Arbeitsverhinderung darf nicht selbst verschuldet sein.
- Außerdem muss ein persönlicher Grund vorliegen.
- Der Arbeitnehmer kann nur für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeitdauer freigestellt werden.
- Normalerweise müsste der Arbeitnehmer hierfür seinen Erholungsurlaub nutzen.
Nach einem Todesfall hält nicht nur die Trauer um den Verstorbenen Hinterbliebene vom normalen …
Unabhängig von § 616 können Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Sonderregelungen wie zum Beispiel landestypische Sonderurlaubsregelungen für Beamte abweichende oder ergänzende Regelungen bei Todesfall der Großeltern enthalten.
So beantragen Sie Sonderurlaub bei Todesfall der Großeltern
Klassische Fälle für einen Sonderurlaub – der rechtlich als Freistellung bezeichnet wird – sind zum Beispiel Geburten, Hochzeitstermine, ein Trauerfall im engeren Familienkreis. Zu den Trauerfällen im engeren Kreis gehören vor allem Verwandte in gerader Linie, also meist Verwandte ersten Grades, wie beispielsweise Eltern, Kinder, der Ehegatte sowie der Lebenspartner. Hierbei zählt jedoch in der Regel der Todesfall der Großeltern nicht mit.
- Bitten Sie zunächst den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Gewerkschaft um Auskunft, ob Ihnen ein Sonderurlaub bei Todesfall der Großeltern zusteht.
- Reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit der Begründung "Hiermit beantrage ich Sonderurlaub wegen Todesfall der Großeltern in Zeitraum vom .... bis ...." bei Ihrer Personalstelle ein.
- Haben Sie keinen Anspruch auf diesen außergewöhnlichen Sonderurlaub, sollten Sie beim Arbeitgeber zuerst versuchen, eine bezahlte Freistellung von der Arbeit laut § 616 BGB zu beantragen.
- Lehnt der Arbeitgeber ab, können Sie ein Urlaubsersuchen einreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie noch genügende Urlaubstage besitzen, die Sie nicht als Erholungsurlaub beansprucht hatten.
- Haben Sie Ihren Urlaubsanspruch für das Jahr schon ausgeschöpft, bleibt Ihnen nur, beim Arbeitgeber unbezahlten Urlaub wegen Todesfall der Großeltern zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf Zustimmung des Arbeitgebers haben Sie nicht.
- Freie Tage bei Todesfall - Wissenswertes zu Sonderurlaubsregelungen
- Freie Tage bei Todesfall in der Familie - so reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Sonderurlaub
- Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegereltern - so beantragen Sie ihn
- Sonderurlaub wegen Todesfall der Oma beantragen - so geht's
- Übersicht: Alles zum Thema Berufsleben
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?