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Sonderurlaub bei Tod der Mutter - Hinweise

Bei manchem Sterbefall gibt es Sonderurlaub.
Bei manchem Sterbefall gibt es Sonderurlaub.
Unter bestimmten Umständen gewährt ein Arbeitgeber Sonderurlaub unter Fortzahlung des Gehaltes. Wie viele Tage Urlaub es im Falle des Todes der Mutter gibt, ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Im Einzelnen kann sich der Anspruch jedoch aus einem Tarifvertrag ergeben.

Der Sterbefall eines Angehörigen kann für die engen Verwandten einen großen Einschnitt bedeuten. Stirbt Vater oder Mutter, kann dies für die Kinder zudem bedeuten, neben der Beerdigung noch viele andere Dinge erledigen zu müssen. In diesem Falle wird daher - auch unter Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit - in der Regel Sonderurlaub gewährt.

Sonderurlaub beim Tod der Mutter bekommen

  • Der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall eines nahen Angehörigen ist gesetzlich nicht direkt geregelt. Er wird vielmehr aus § 616 BGB abgeleitet. Hiernach verliert der Arbeitnehmer seinen Gehaltsanspruch nicht, wenn er für eine unerhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden und durch einen Grund, der untrennbar mit seiner Person verbunden ist, daran gehindert ist, seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen.    
  • Diese Regelung wird von der Rechtsprechung auf die Sterbefälle naher Angehöriger angewendet. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt jedoch für die Gewährung von bezahltem Urlaub in Sonderfällen eine Rolle. 
  • Beträgt die Betriebszugehörigkeit noch nicht einmal ein halbes Jahr, dann gibt es kaum mehr als einen bis maximal drei Tage, bei Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr können es auch mehr Tage sein. Wie viele Tage der Arbeitgeber letztendlich gewährt, hängt jedoch oftmals auch von seiner Kulanz ab bzw. davon, wie sich der Arbeitnehmer in der Vergangenheit verhalten hat.
  • Ein fest definierter Anspruch auf Sonderurlaub kann sich allerdings aus einem Tarifvertrag ergeben. Solche Regelungen sehen dann einen genau nach Tagen bemessenen Anspruch vor.

Im öffentlichen Dienst besonderen Urlaub erhalten

  • Gem. § 29 TVöD besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Zu diesen Fällen gehören nicht nur Sterbefälle in der Familie, sondern beispielsweise auch ein eigener Umzug oder die Geburt eines Kindes.
  • Stirbt die eigene Mutter, sieht § 29 TVöD einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung von zwei Tagen vor. Das Gleiche gilt beim Tod des Ehegatten, des Lebenspartners oder eines Kindes. Hieran wird deutlich, dass Sonderurlaub nach dem TVöD generell nur beim Tod eines sehr engen Angehörigen gewährt wird.

Bezahlter besonderer Urlaub wird bei Todesfällen in der Familie in der Regel nur bei nahen Familienangehörigen gewährt. In anderen Fällen muss daher auf den sonstigen Urlaubsanspruch zurückgegriffen werden.

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