Was Sie benötigen
- Arbeitgeber
- Urlaubsantrag
Es ist für die Familienangehörigen oft ein schwer zu verkraftender Schock, wenn ein naher Verwandter plötzlich verstirbt. Nahestehende Angehörige im Sinne des Gesetzes sind u.a. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Kinder, Lebenspartner, Stief- oder Adoptivkinder und noch einige mehr. Die Angehörigen sind selten in der Lage nach so einem Ereignis sofort wieder zur Tagesordnung zurück zu kehren. Um bei so einem traurigen Ereignis die Nerven zu bewahren, sollte man einige Ratschläge beachten. Arbeitgeber gewähren aus diesem Grund häufig Sonderurlaub, damit die Hinterbliebenen alles Notwendige regeln können.
Im Todesfall der Schwiegereltern erhalten Sie Sonderurlaub
- Bitte informieren Sie, bei Eintreten eines Todesfalls, sofort Ihren Arbeitgeber. Von Ihm erhalten Sie dann einen Urlaubsantrag, welchen Sie ausfüllen müssen. Mit Hilfe des Urlaubsantrages beantragen Sie den Ihnen zustehenden Sonderurlaub. Dies ist zwar als reine Formalität anzusehen, da Sie den Sonderurlaub auf jeden Fall gewährt bekommen. Trotzdem obliegt einem Arbeitnehmer die sofortige Informationspflicht. Einfach zu Fehlen kann eine Kündigung nach sich ziehen.
- Der Sonderurlaub kann zwischen einem und drei Tagen manchmal sogar bis zu einer Woche betragen. Im Falle des Todes der Schwiegereltern können Sie mit Sonderurlaub zwischen einem und zwei Tagen rechnen.
- Sonderurlaubsregelungen finden Sie auch in den Tarifverträgen und in Betriebsvereinbarungen. So kann es ohne Weiteres sein, dass diese Regelung von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann.
- Sollte ein Arbeitgeber bisher immer Sonderurlaub in ähnlichen Fällen, wie dem Ihren gewährt haben, können Sie dies auch für sich beanspruchen. Dies nennt man dann auch betriebliche Übung, was bedeutet, das diese Regelung auf alle Arbeitnehmer übertragen werden muss, sofern der Arbeitgeber dies schon immer getan hat.
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