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Sonderurlaub für werdende Väter - so bekommen Sie ihn

Sie haben gute Chancen auf Sonderurlaub.
Sie haben gute Chancen auf Sonderurlaub. © SI-MedienGestaltung - I. Scharfschwerdt, TRIER / Pixelio
Sonderurlaub steht werdenden Vätern nur in Ausnahmefällen zu, aber mit bitten und Freundlichkeit ist es meist auch ohne Gesetze möglich, Sonderurlaub zu bekommen.

Sonderurlaub laut Gesetz

Das (Bundesurlaubsgesetz) BUrlG regelt nur den Erholungsurlaub, Sonderurlaub ist also gesetzlich nicht geregelt.

  • Laut BUrlG stehen jedem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub zu, keine Frage diesen können Sie sich so legen, dass er in die Zeit der erwarteten Niederkunft liegt.
  • Der Urlaub ist in der Regel zusammenhängend zu nehmen, Sie können aber geltend machen, dass Sie aufgrund der zu erwartenden Geburt den Urlaub teilen möchten, zum Beispiel 14 Tage zu Erholung im Frühjahr und den Rest, wenn Sie als werdender Vater mit der Geburt rechnen.
  • Beim Urlaub müssen Ihre Wünsche, soziale Aspekte, dazu gehören sicher auch die Bedürfnisse eines werdender Väter, aber auch betriebliche Belange berücksichtigt werden. Wenn Sie unabkömmlich sind, kann man Ihnen also unter Umständen sogar verweigern, den regulären Urlaub zur Geburt des Kindes zu nehmen.
  • Laut BUrlG können Sie also nicht auf Urlaub oder gar Sonderurlaub bestehen. Das sollten Sie im Hinterkopf behalten, wenn Sie darum bitten. Sie können sich zwar auf § 616 BGB berufen, weil Sie ohne eigenes Verschulden aus persönlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen konnten, aber das ist im Zweifel etwas schwer durchzusetzen, wird aber ind er Regel anerkannt.

Urlaub für werdende Väter laut Verträgen

  • Beamten des Bundes und in den meisten Ländern steht ein Tag Sonderurlaub anlässlich der Niederkunft der Ehefrau zu. Auch hier kann der Urlaub versagt werden, wenn das aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, zum Beispiel wenn Sie als Soldat im Auslandseinsatz sind.
  • Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten vergleichbare Regelungen über Sonderurlaub für werdende Väter.
  • Außerdem gibt es in einigen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen Vereinbarungen über Sonderurlaub. Manchmal sind 3 Tage Sonderurlaub im Jahr vereinbart, die zu nicht näher bezeichneten wichtigen Anlässen gewährt werden.
  • In der Regel gelten alle Vereinbarungen nur für den Fall, wenn die Schwangere, Ehefrau oder Lebenspartnerin des werdenden Vaters ist. Besteht die Beziehung nicht, wird der Sonderurlaub meist nicht gewährt. Auf jeden Fall muss es sich um Ihr eigenes Kind handlen, dass geboren wird.
  • Wenn die Schwangere ein Kind unter 8 Jahren betreut oder eines das dauernd pflegebedürftig ist, kann auch ein Anspruch auf Urlaub daraus resultieren, dass Sie das Kind für die Zeit der Geburt betreuen müssen. Das können bis zu 4 Arbeitstage im Jahr sein.
  • Werdende Väter sollten den Sonderurlaub rechtzeitig schriftlich beantragen und auch den Zeitraum, wann Sie diesen benötigen angeben. Den genauen Tag der Geburt erfahren Sie ja meist erst sehr kurzfristig.

Sonderurlaub für werdende Väter beantragen

  • Egal ob Sie einen verbrieften Anspruch auf Sonderurlaub haben oder ob Sie ihn aus einem Entgegenkommen des Arbeitgebers erwarten, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber und den Vorgesetzten so früh wie möglich mit, dass Sie werdender Vater sind.
  • Klären Sie in einem Vorgespräch ab, ob man Ihnen Sonderurlaub für die Geburt gewährt, zumindest unbezahlten Urlaub wird man Ihnen meist gewähren.
  • Sicher ist es einfacher einen Sonderurlaub zubekommen, wenn man seine Vorgesetzten an der Schwangerschaft teilhaben lässt, grade in Kleinbetrieben wird viel davon abhängen, wie Ihr Chef zu dem Thema steht. Es ist also nicht verkehrt auf Emotionen zu setzen, statt auf Rechte zu pochen, die Sie so gut wie nie haben.
  • Vergessen Sie nie, dass Ihnen jeder Urlaub auch verweigert werden kann, wenn da Wohl des Betriebes vorgeht. Aus diesem Grund ist es immer gut, wenn Ihr Chef selber von der Notwendigkeit Ihnen freizugeben überzeugt ist. Vielleicht bekommen Sie einen oder zwei Tage Sonderurlaub zur Geburt geschenkt.
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