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Lastschrifteinzug sperren

Den Lastschrifteinzug veranlassen und stoppen
Den Lastschrifteinzug veranlassen und stoppen
Viele Bankkunden nutzen bereits die Möglichkeit, fällige Rechnungen mittels Lastschrift abbuchen zu lassen. Zwar können Sie den Lastschrifteinzug sperren lassen, allerdings gibt es in dem Zusammenhang einige Punkte, auf die Sie achten sollten, wie zum Beispiel die konkrete Vorgehensweise.

Der Ablauf des Einzuges


Bevor ein Zahlungsempfänger einen Betrag von Ihrem Konto einziehen kann, sind verschiedene Schritte erforderlich, die Sie auch deshalb kennen sollten, um später eventuell den Lastschrifteinzug sperren zu lassen.

  • Zunächst einmal müssen Sie dem Zahlungsempfänger, der Geld von Ihrem Konto abbuchen soll, eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese Ermächtigung muss der Zahlungsempfänger auf Nachfrage auch der Bank vorlegen können, die die Abbuchung vornimmt.
  • In den meisten Fällen können Sie eine einmal erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Eine betragsmäßige Beschränkung gibt es banktechnisch in der Regel nicht, aber natürlich darf der Zahlungsempfänger nur den Betrag abbuchen lassen, den Sie ihm schulden.
  • Die Abbuchung der Lastschrift erfolgt durch die Bank des Zahlungsempfängers, der die Lastschrift zum Einzug einreicht. Meistens geschieht dies heute auf elektronischem Weg, also zum Beispiel per CD oder per direkter Datenübermittlung.


Wie Sie den Lastschrifteinzug sperren lassen können

  • Den Lastschrifteinzug sperren ist im Grunde nicht ganz der richtige Ausdruck, denn letztendlich geht es nicht um eine Sperrung im banktechnischen Sinne, sondern darum, dass keine Beträge mehr von Ihrem Konto abgebucht werden.
  • Möchten Sie den weiteren Einzug stoppen, so müssen Sie gegenüber dem Zahlungsempfänger zunächst die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen dann keine Abbuchungen mehr veranlasst werden.
  • Zieht der Zahlungsempfänger trotz Ihres Widerrufes noch Beträge ein, so können Sie diese zurückbuchen lassen. Auch dies geht mittlerweile meistens auf dem Onlineweg, indem Sie beim Onlinebanking die entsprechende Buchung selektieren und wegen Widerspruch zurückbuchen lassen.
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