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Fristlose Kündigung während Krankheit - Hinweise

Krankheiten schützen nicht vor der Entlassung
Krankheiten schützen nicht vor der Entlassung
Die fristlose Kündigung während der Krankheit ist ein Schock und dabei ganz klar geregelt. Wenn Sie sich vom dem Schrecken erholt haben oder befürchten, dass Ihnen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses drohen könnte, sollten Sie sich rasch informieren.

Zuerst einmal dürfen Sie wahrscheinlich beruhigt aufatmen. Die fristlose Kündigung ist während der Krankheit und auch ohne eine Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht so einfach zu begründen. Allerdings ist es falsch, dass eine Krankschreibung vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schützt. Es gelten zwar bei vielen Beschäftigungen die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, Ihr Arbeitgeber darf Sie dennoch entlassen.

Regelungen zur Kündigung

Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem wird zumeist eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Liegt keine Regelung vor, greift bei Tarifberufen die Festsetzung aus dem Tarifvertrag. In freien Berufen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit richten.

  • Um Sie ohne eine Frist zu entlassen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Ohne die Nennung eines wichtigen Grundes, beispielsweise, wenn Sie durch Ihr Verhalten das Unternehmen massiv geschädigt haben, ist die sofortige Beendigung des Arbeitsvertrags unzulässig.
  • In der Regel wird die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses direkt mit einer gewöhnlichen Beendigung zusammengelegt. Sie erkennen das daran, dass in dem Kündigungsschreiben steht "beendigen wir das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise unter Einhaltung der Frist zum ...".
  • Ein so formuliertes Schreiben kann Sie durchaus während einer Krankschreibung erreichen. Vielfach wird behauptet, dass eine Erkrankung vor dem Arbeitsplatzverlust schützt, doch ist dies falsch. Einzig bei Angestellten mit einer Schwerbehinderung und Schwangeren greift ein gesonderter Schutz.
  • Um Sie während der Krankschreibung zu entlassen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Zu diesen zählen, dass es sich um häufige Kurzerkrankungen handelt, die immer wieder vorkommen, Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind, Sie eine lang andauernde Erkrankung haben oder aber, dass Ihre Leistung durch die Erkrankung stark gemindert wird.

Verhaltensweise bei der fristlosen Entlassung während der Krankheit

Ob Sie gewöhnlich oder ohne Einhaltung der Frist entlassen werden, spielt in der Vorgehensweise kaum eine Rolle. Sobald Sie während der Erkrankung ein Kündigungsschreiben erhalten, müssen Sie aktiv werden.

  • Legen Sie Kündigungsschutzklage ein. Hierfür haben Sie nach dem Erhalt des Entlassungsschreibens drei Wochen Zeit. Sie können die Klage direkt beim Arbeitsgericht zu Protokoll geben; ein Rechtsanwalt ist zuerst nicht notwendig.
  • Legen Sie die Klage auch ein, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten wollen. Zum einen kann das Verfahren die Kündigungsfrist verlängern, zum anderen erhalten Sie mitunter eine Abfindung. Zudem verlangt das Arbeitsamt meist die Klage.
  • Melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und bringen Sie die Bescheinung über die Klageeinreichung mit. Zudem legen Sie hier Ihre Krankschreibung vor.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie die Beitragszahlung geregelt wird. Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber aufgrund der Entlassung ohne Frist die Beitragszahlung einstellt.

Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf und lassen Sie sich im Verfahren zur Abwehr der fristlosen Kündigung bei Krankheit unterstützen.

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