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Arbeitsrecht: Krankheit und Kündigung - das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen

Nicht nur gesunde Arbeitnehmer müssen die Firma verlassen.
Nicht nur gesunde Arbeitnehmer müssen die Firma verlassen. © S._Hofschlaeger / Pixelio
Fallen Sie nicht auf den oft zu hörenden Unfug herein, dass eine Kündigung bei Krankheit nicht möglich ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten im Arbeitsrecht, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder sogar wegen der Erkrankung zulassen.

Kündigung während der Krankheit

  • Wenn Ihre Kollegen oder wie auch immer gut informierte Freunde Ihnen erzählen, dass Sie während eines Krankenscheins keine Kündigung erhalten können, ist dies einfach falsch.
  • Sie können natürlich gekündigt werden. Es hängt für eine rechtmäßige Entlassung im Arbeitsrecht nur davon ab, wie diese aussieht und worauf sie sich stützt.
  • Werden Sie entlassen, weil Sie sich ohnehin noch in der Probezeit befinden, können Sie sich nicht dagegen wehren. Das Arbeitsrecht sieht nur wenig bis gar keinen Schutz in dieser Zeit vor. Die Entlassung muss nicht einmal begründet werden.
  • Entlässt Sie Ihr Arbeitgeber nach der Probezeit aus anderen Gründen, die nichts mit Ihrer Krankheit zu tun haben, kommt es darauf an. Sind die Gründe gerechtfertigt, ist es auch die Kündigung. Sind die Voraussetzungen für eine Klage erfüllt, können Sie die Entlassung allerdings unabhängig von Ihrer Erkrankung vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen.

In jedem Falle gilt, dass Sie sich sofort nach Erhalt mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen müssen. Je nach voraussichtlicher Dauer der Krankheit kommt es dann darauf an, ob Sie weiter im Krankengeld bleiben oder arbeitslos sind.

Arbeitsrecht und krankheitsbedingte Entlassung

Zu den für einen Arbeitgeber nicht ganz unproblematischen Entlassungen gehört die Kündigung wegen Ihrer Erkrankung. Hier kommt es genau auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine Prüfung sollten Sie deswegen umgehend durch einen Anwalt vornehmen lassen.

  • Krankheitsbedingte Entlassungen müssen hohen Anforderungen genügen, damit sie überhaupt im Arbeitsrecht anerkannt werden.
  • Sofern Sie erst kurzfristig erkrankt sind, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht so einfach gekündigt werden kann.
  • Es wird eine gewisse Erkrankungsdauer erwartet und noch dazu muss Ihre Gesundheitsprognose schlecht sein. Dies bedeutet, dass kaum davon auszugehen ist, dass Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre nach der Kündigung Ihre Arbeitsfähigkeit nicht mehr zurückerhalten dürfen.
  • Noch dazu findet im Arbeitsrecht auch immer eine Interessenabwägung statt und die hat den Schutz des Arbeitnehmers im Auge. Es muss insgesamt für Ihren Arbeitgeber schon fast unzumutbar sein, Ihnen trotz langer Krankheit oder auch einer krankheitsbedingten Leistungsminderung einen andersartigen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung zu stellen.
  • Dazu braucht er zwar niemanden zu entlassen, aber gewöhnlich können gerade größere Betriebe mit vielen Mitarbeitern und unterschiedlichen Abteilungen diesen Nachweis kaum führen.

Die anwaltliche Beratung bei diesem komplexen Bereich der Kündigung lohnt sich für Sie, denn Sie kann Ihnen auf Dauer trotz Ihrer Beeinträchtigung noch den Arbeitsplatz erhalten oder zumindest den Abschied aus dem Unternehmen durch eine Abfindung abmildern.

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