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Gerichtliches Mahnverfahren - wie Ratenzahlung vereinbaren?

Titulierte Forderungen schützen den Gläubiger vor der Verjährung.
Titulierte Forderungen schützen den Gläubiger vor der Verjährung.
Sie leuchten im Briefkasten: Die gelben Briefe vom Gericht. Steckt ein Mahnbescheid drin, können Sie Widerspruch einlegen. Besteht Ihre Motivation darin, Zeit zu gewinnen, sollten Sie andere Wege gehen. Allein ein gerichtliches Mahnverfahren bietet keine Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu bewerkstelligen.

Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen, zwingen Sie den Rechnungsaussteller als Gläubiger, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Jetzt sollten bei Ihnen die roten Lampen angehen.

Ein gerichtliches Mahnverfahren hat einen Vollstreckungstitel zum Ziel

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine formelle Angelegenheit. Eventuelle Einwendungen gegen die Forderung bleiben unberücksichtigt. Wenn Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, muss der Gläubiger seine Forderung im Wege einer Klage begründen. Sie sind dann im normalen Klageverfahren. Damit verursachen Sie zusätzliche Kosten. Gleiches gilt, wenn Sie gegen den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.

  • Dazu müssen Sie sich vergegenwärtigen, dass der Gläubiger an der Sicherung seiner Forderung interessiert ist. Er will die Verjährung vermeiden. Dies kann er nur, wenn er seine Forderung tituliert. Dazu kann er ein gerichtliches Mahnverfahren nutzen oder auch Zahlungsklage bei Gericht erheben.
  • Tituliert bedeutet, dass der Gläubiger eine gerichtliche Urkunde erhält, mit der er die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ein solcher Titel kann ein Urteil sein, ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtlicher Vergleich in einer mündlichen Gerichtsverhandlung. Alternativ bietet sich an, dass Sie die Forderung in einem notariellen Schuldanerkenntnis anerkennen. Auch dieses stellt einen vollstreckbaren Titel dar.
  • Mit einem vollstreckbaren Titel kann der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken. In dieser Zeit kann keine Verjährung eintreten.

Eine Ratenzahlung kann nur außergerichtlich vereinbart werden

Besser ist also, wenn Sie zusätzliche Kosten möglichst vermeiden. Im Idealfall verhandeln Sie mit dem Gläubiger bereits im Vorfeld eine Ratenzahlung. Sie vermeiden damit ein gerichtliches Mahnverfahren. Auch schützen Sie Ihre Bonität. Vollstreckbare Titel werden oft der Schufa gemeldet.

  • Spätestens dann, wenn der dem Mahnbescheid nachfolgende Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird, sollten Sie mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung verhandeln. Tun Sie dieses nicht, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Sie müssen dann mit Pfändungsmaßnahmen rechnen (Lohnpfändung, Pfändung Ihrer Konten, Besuch vom Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft). Das alles muss nicht sein, wenn Sie mit dem Gläubiger verhandeln und dieser einsichtig ist.
  • Auf jeden Fall ist es so, dass Sie als Rechtsverteidigung im gerichtlichen Mahnverfahren keine Ratenzahlung einbeziehen können. Sie können allenfalls versuchen, sich außergerichtlich mit dem Gläubiger über eine solche zu verständigen. Der Umstand, dass Sie nicht oder nur bedingt zahlen können, interessiert das Gericht nicht.
  • Dazu sollten Sie dem Gläubiger Ihre Situation schildern, deretwegen Sie derzeit keine oder keine vollständige Zahlung leisten können. Da der Gläubiger sein Geld will, sollten Sie ihm zumindest Teilbeträge anbieten. Die Teilbeträge sollten angemessen sein.
  • Bedenken Sie, dass Sie sich in Verzug befinden. Während des Verzugs laufen Verzugszinsen auf. Dadurch erhöht sich der Forderungsbetrag fortlaufend. Je geringer Ihre Teilzahlungsbeträge sind, desto länger zahlen Sie auch unnötigerweise Zinsen.

Im Ergebnis ist anzuraten, dass Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Schildern Sie offen Ihre Situation. Ein verständiger Gläubiger wird Ihnen entgegenkommen. Schließlich will er nur sein Geld. Muss er damit rechnen, erfolglos zwangszuvollstrecken, geht seine Forderung ins Lehre.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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