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Was ist ein Vollstreckungsbescheid? - Eine einfache Erklärung

Mit einem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.
Mit einem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.
Ein Vollstreckungsbescheid ist eine unschöne Sache für den Schuldner, aber ein legitimes Mittel für den Gläubiger. Das gerichtliche Mahnverfahren geht schnell und kostet den Gläubiger weniger an Gebühren als eine Klage auf Zahlung.

Bevor der Vollstreckungsbescheid ergeht

  • Die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid ist der Mahnbescheid. Er wird vom Amtsgericht ohne Prüfung des Anspruchs erlassen und dem Schuldner zugestellt.
  • Der Schuldner hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einzulegen, den er nicht begründen muss. 
  • Tut er dies nicht, ergeht weitere zwei Wochen später der Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen Titel ist zwar noch ein Einspruch möglich, jedoch kann die Zwangsvollstreckung dadurch nicht mehr verhindert werden. Das heißt, der Gerichtsvollzieher wird vom Gläubiger vermutlich in Kürze auf den Weg geschickt werden, um die Forderung einzutreiben.
  • Das einzige Mittel, das ein Schuldner dagegen theoretisch noch in der Hand hat, ist die sogenannte Vollstreckungsabwehrklage (Vollstreckungsgegenklage). Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Schuldner nach Erhalt des Mahnbescheids die Forderung bereits beglichen hat, der Gläubiger jedoch trotzdem den Titel beantragt und daraufhin vollstreckt.

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet viele Vorteile

  • Da bei der Geltendmachung per Mahnbescheid die Forderung nicht im Einzelnen begründet werden muss, ist der Antrag schnell gestellt. Das Ankreuzen einer Nummer aus einem vorgegebenen Katalog, die korrekte Bezeichnung der Parteien, die Angabe der Forderungs- und Zinshöhe etc. genügen.
  • Auch die Gerichtsgebühren sind wesentlich geringer als beim Klageverfahren.
  • Eine mündliche Verhandlung über die Berechtigung des Anspruchs findet nicht statt.
  • Der Vollstreckungsbescheid ist einem gerichtlichen Urteil gleichwertig; aus ihm kann ebenfalls 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Wurde Ihnen ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, dann sollten Sie schnellstmöglich mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und Ratenzahlungsvorschläge unterbreiten. Die meisten Gläubiger nehmen lieber kleine Raten in Kauf, als dass sie auf ihre Forderung ganz verzichten oder langwierige Zwangsvollstreckungsversuche unternehmen müssen.

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