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Baby-Erstausstattung beantragen - so geht es

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Nehmen Sie die Chance wahr, eine Baby-Erstausstattung zu beantragen.
Nehmen Sie die Chance wahr, eine Baby-Erstausstattung zu beantragen.
Schwangere Frauen, die sich in einer wirtschaftlichen oder existenziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, finanzielle Beihilfen für eine Baby-Erstausstattung zu beantragen. Das Beantragen ist über verschiedene Wege möglich. Damit der Antrag erfolgreich ist und die Baby-Erstausstattung bewilligt wird, muss man einige bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sollte einige grundlegende Punkte beim Beantragen der finanziellen Hilfen berücksichtigen.

Was Sie benötigen

  • Ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft (Mutterpass)
  • Nachweis der wirtschaftlichen Notlage

Wo wird der Antrag für die Baby-Erstausstattung gestellt? 

  • Finanzielle Beihilfen für eine Baby-Erstausstattung können Sie als schwangere Frau generell über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" oder verschiedene Landesstiftungen wie "Familie in Not" in Baden Württemberg beantragen.
  • Wenn Sie die Baby-Erstausstattung bei einer Landesstiftung beantragen wollen, ist die Voraussetzung zur Bewilligung, dass Sie Ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland haben.
  • Der Antrag erfolgt nicht direkt über die Bundesstiftung, sondern muss bereits vor der Geburt (!) bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle wie Pro Familia im Anschluss an eine individuelle Beratung erfolgen. 
  • Frauen oder Familien, die Hartz IV beziehen, erhalten in einzelnen Fällen ebenfalls eine einmalige Beihilfe.
  • Beachten Sie allerdings, dass Sie in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Baby-Erstausstattung haben und Ihr Antrag individuell geprüft und bewilligt werden muss.

So beantragen Sie finanzielle Beihilfen

Um die Beihilfe bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" erfolgreich zu beantragen, sollten Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

  • So bekommen nur schwangere Frauen finanzielle Beihilfen für eine Baby-Erstausstattung, die sich tatsächlich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. 
  • Ihre Ersparnisse und/oder Ihr Einkommen dürfen nicht ausreichen, um sich selbst aus der jeweiligen Notlage zu befreien, damit der Antrag bewilligt werden kann.
  • Außerdem müssen Sie durch eine Bescheinigung Ihres Arztes nachweisen, dass Sie auch wirklich schwanger sind.  
  • Neben einer Baby-Erstausstattung umfasst die Unterstützung der Bundesstiftung auch finanzielle Beihilfen für Schwangerschaftsbekleidung, Einrichtungsstücke für das Kinderzimmer sowie bei nachgewiesenem Bedarf auch für einige andere Dinge. 
  • Beachten Sie unbedingt, dass der Antrag wie oben bereits erwähnt vor der Geburt des Kindes erfolgen muss und bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt wird.

Ein Baby kann teuer werden

  • Wenn sich ein Baby ankündigt, ist man in der Regel ziemlich stolz darauf. Ist der erste Höhenflug verraucht, so stellt sich in der Regel die Frage nach einer Erstausstattung fürs Baby, doch wer unter Umständen sehr wenig Geld zur Verfügung hat, möglicherweise auch noch Zuschüsse durch die ARGE bekommt, fragt sich zunächst, wie man die gesamte Erstausstattung fürs Baby überhaupt bezahlen kann.
  • Manchmal sind die werdenden Großeltern schon recht spendabel. Wer allerdings von der ARGE Leistungen bezieht, kann drei Monate vor der Geburt des Babys einen Antrag auf eine Erstausstattung stellen. Hierfür braucht die werdende Mutter nur mit dem Mutterpass zur ARGE gehen. Der dortige Sachbearbeiter ist verpflichtet, den Antrag in schriftlicher Form aufzunehmen und möglichst schnell zu bearbeiten.

Eine Erstausstattung fällt unter Umständen großzügig aus

  • Zunächst wird einige Tage nach der Antragstellung auf eine Erstausstattung fürs Baby durch eine Sachbearbeiterin geklärt, wie weit der Stand der Dinge hinsichtlich der Wohnverhältnisse ist. Bleibt die werdende Mutter noch im Elternhaus wohnen, so bekommt sie die Anziehsachen, ein Kinderbett und einen Kinderwagen bewilligt. Mehr Sachen werden hier nicht bewilligt, weil beispielsweise vermutlich die Waschmaschine und eine Wanne bereits in der Wohnung der Eltern vorhanden sind.
  • Eine junge alleinstehende Mutter oder zwei junge von der ARGE abhängige Menschen bekommen neben den Sachen zum Anziehen, einem Kinderwagen und einem Kinderbett spätestens jetzt eine Waschmaschine bewilligt, da einer jungen Mutter mit Baby nicht zugemutet werden kann, die ganzen Sachen mit der Hand zu waschen. Des Weiteren werden noch alle für die Pflege des Babys wichtigen Sachen als Erstausstattung bewilligt.
  • Eine der wichtigsten Voraussetzungen nach der Bewilligung des Geldes ist das Vorlegen sämtlicher Quittungen, um den Nachweis der Zweckmäßigkeit zu erbringen. Beim Kinderbettchen oder dem Kinderwagen versuchen die Mitarbeiter der ARGE die junge Mutter dazu zu bewegen, sich diese Sachen in einem der vorhandenen Sozialkaufhäuser zu besorgen.

Eine Ausstattung beantragen kann auch anders gehen

  • Ein anderer Weg, an eine Erstausstattung fürs Baby zu kommen, sind kirchliche und soziale Einrichtungen. In vielen Fällen bekamen die werdenden Mütter auch Gutscheine, um sich die Sachen für die Erstausstattung ihres Babys zu besorgen.
  • Die Arbeiterwohlfahrt beispielsweise kann auch mit Spenden und zwar gebrauchten, aber sehr gut erhaltenen Gegenständen den Hilfe suchenden werdenden Müttern mit einer Erstausstattung unter die Arme greifen. In manchen Fällen gibt es auch in sozialen Einrichtungen spezielle Flohmärkte, auf denen sich die jungen Mütter die dringend benötigten Sachen sehr günstig besorgen können.

Weiterer Autor: Christoph Weber

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