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Kündigung auf ärztlichen Rat - was Sie beachten sollten

Bei Krankheit ist die Kündigung unvermeidbar.
Bei Krankheit ist die Kündigung unvermeidbar.
Wenn eine Erkrankung Sie daran hindert, die im Arbeitsvertrag festgelegten Leistungen zu erbringen, kann eine Kündigung auf ärztlichen Rat manchmal die einzige Lösung sein. Damit das auch trotz Eigenkündigung möglichst problemlos geht, ist das richtige Vorgehen entscheidend.

Die wichtigsten Schritte zur Kündigung

Bevor Sie als Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben aufsetzen, sollten Sie vorab in einem persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber klären, ob es ggf. eine Möglichkeit gibt, wie Sie trotz Ihrer Krankheit weiterbeschäftigt werden können, vorausgesetzt, dass das für Sie überhaupt in Frage kommt.

Ist das nicht der Fall, sollten Sie dennoch zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und erfragen, ob dieser bereit ist, seinerseits eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen auszusprechen.

Falls keine Aussicht besteht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und Ihr Arbeitgeber nicht von sich aus kündigt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, selbst eine fristlose Kündigung auf ärztlichen Rat einzureichen.

Sofern Ihr Arbeitgeber mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag abschließen möchte, sollten Sie diesen keinesfalls ohne Rücksprache mit dem Arbeitsamt unterzeichnen, da die Aufhebung sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen könnte.

Bitten Sie vor Ihrer Kündigung auch die Arbeitsagentur um einen Gesprächstermin. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen nach dem Gespräch ein Formular geben, das Ihr Arzt in Absprache mit Ihnen ausfüllt. Normalerweise verhängt die Arbeitsagentur bei einer Eigenkündigung eine Sperrzeit, in der Sie kein Arbeitslosengeld bekommen. Wer jedoch einen wichtigen Grund nachweisen kann, hat vom ersten Tag der Arbeitslosmeldung an Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Als Nachweis gilt etwa ein ausführliches ärztliches Attest, das dem Antrag auf Arbeitslosengeld im Idealfall gleich beigefügt werden sollte. Praxistipp: Manchmal kann es auch helfen, zusätzlich einen auf Ihr gesundheitliches Problem spezialisierten Facharzt um ein schriftliches Attest zu bitten.

Bedenken Sie, dass auch bei einer Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist gilt. Eine etwaige Krankschreibung bis zum Kündigungstermin kann Sie aber davon entbinden, weiterhin auf der Arbeit erscheinen zu müssen.

Parallel zur Kündigung ist es möglich und sinnvoll, den Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur einzureichen. Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung ist es außerdem ratsam, zusätzlich einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung zu stellen.

So kann Ihr Kündigungsschreiben aussehen

In der ersten Zeile sollte Ihr kompletter Name, darunter die Anschrift stehen. Der Ausstellungsort bezieht sich dabei auf Ihren Wohn- und nicht auf den Arbeitsort. Anschließend folgt das Datum.

Im Adressfeld muss die vollständige Firmenanschrift des Arbeitgebers einschließlich Straße und Ort angegeben sein. Vermerken Sie hier auch den dazugehörigen Empfänger innerhalb der Firma (z. B. Personalabteilung).  

In die Betreffzeile können Sie z. B. “Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vom (Ausstellungsdatum laut Arbeitsvertrag) aus gesundheitlichen Gründen” sowie ggf. Ihre Personalnummer schreiben.

Beginnen Sie das eigentliche Schreiben dann mit der direkten Anrede des korrekten Empfängers (z. B. “Sehr geehrter Herr Schulz”)

Im Text des Kündigungsschreibens empfiehlt es sich, direkt Bezug auf die gesundheitlichen Probleme zu nehmen. Z. B. “Hiermit kündige ich o. g. Arbeitsverhältnis fristgerecht zum (Endtermin laut Kündigungsfrist) auf Anraten meines Arztes und in Abstimmung mit dem Betriebsrat. Ich bedauere, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses festhalten kann. Da ich fortlaufend bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitsunfähig sein werde, bitte ich darum, meinen restlichen Jahresurlaub von xx Tagen zu vergüten und um die Anfertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.”

Die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen“ und die eigenhändige Unterschrift schließen das Schreiben ab.

Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Arbeitgeber oder geben Sie es persönlich in der Personalabteilung gegen eine Empfangsbestätigung ab.

Bewahren Sie sämtliche Schriftstücke, ärztliche Atteste, Formular des Arbeitsamtes, Abmahnung und Kündigung, nebst Postbelegen auf jeden Fall ordentlich auf, um auf mögliche spätere Nachfragen vorbereitet zu sein.

Mögliche Folgen der Kündigung auf ärztlichen Rat

Nicht immer verläuft eine Kündigung ganz reibungslos. Sollte es im Anschluss zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kommen, wird das Gericht entscheiden, ob es Ihren Kündigungsgrund als wichtig genug erachtet. Setzen Sie sich daher im Voraus gründlich mit dem ärztlichen Gutachten auseinander und lassen Sie es sich gegebenenfalls von Ihrem Arzt genau erläutern. Nur wenn Sie sicher sind, dass die geforderte Arbeitsleistung aus medizinischer Sicht unzumutbar ist, sollten Sie den Weg der Kündigung auf ärztlichen Rat gehen.

Sofern das Gutachten den Schluss zulässt, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes berufsunfähig, gemindert erwerbsfähig oder sogar erwerbsunfähig sein könnten, beantragen Sie gegebenenfalls eine Berufsunfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer. Da sich das Verfahren über die Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente stets über einen längeren Zeitraum erstreckt, erhalten Sie bis zur Entscheidung Unterstützung durch das Arbeitsamt.

Wenn Sie als Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen planen, die Arbeit zu beenden, sollten Sie den Betriebsrat oder einen Anwalt um Unterstützung bitten, um die Kündigung korrekt vorzunehmen und eventuelle Ansprüche (z. B. auf Betriebspensionen, Sonderzahlungen) zu klären.

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