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Bargeldüberweisung tätigen - so geht's bei der Sparkasse

Achten Sie bei Geldüberweisungen auf Genauigkeit
Achten Sie bei Geldüberweisungen auf Genauigkeit © artefaktum / Pixelio
Neben den heute üblichen Online-Überweisungen können Sie Ihre Rechnungen auch bei der Sparkasse per Bargeldüberweisung tätigen.

Was Sie benötigen:

  • Bargeld
  • Überweisungsformular
  • Kugelschreiber

Richtiges Ausfüllen des Formulars für eine Bargeldüberweisung

  1. Bei der Sparkasse können Sie Bargeldüberweisungen vornehmen. Dazu benötigen Sie ein Überweisungsformular, welches bei der Sparkasse ausliegt.
  2. Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Angaben, die für das problemlose Überweisen wichtig sind.
  3. In die erste Zeile des Überweisungsformulars schreiben Sie deutlich und in Druckbuchstaben mit schwarzem oder blauem Kugelschreiber den Empfänger, bzw. die Firma des Empfängers.
  4. In der nächsten Zeile müssen Sie auf der linken Seite die Kontonummer des Empfängers eintragen. Rechts steht die Bankleitzahl der Bank des Empfängers. Bitte achten Sie hier darauf, dass nicht versehentlich ein Zahlendreher geschrieben wird.
  5. In die nächste Zeile muss der Name der Bank des Empfängers eingetragen werden.
  6. Darunter  muss der zu zahlende Betrag eingetragen werden.
  7. Es folgen die Zeilen für den Verwendungszweck. Hier tragen Sie Ihre Kundennummer, die Rechnungsnummer usw. ein. Beachten Sie hierbei Ihre Rechnung. Auf Rechnungen ist meist vermerkt: "bitte bei Zahlungen immer angeben".
  8. Mit dem Datum und Unterschrift, sowie der Einzahlung des Bargeldes beenden Sie die Bargeldüberweisung.

Zahlungen können auch über das Konto abgewickelt werden

  1. Das Formular zum Ausfüllen von Geldüberweisungen ist das gleiche wie bei Barüberweisung.
  2. Die Sparkasse belastet Ihr Konto mit dem Betrag, den Sie an eine andere Person oder Firma bezahlen müssen.
  3. Bitte überprüfen Sie Rechnungen vor dem Bezahlen immer sehr genau. Achten Sie beim Ausfüllen der Formulare auf richtiges Schreiben und auch darauf, dass der Betrag genau stimmt. Unterlaufen Ihnen zu Ihren Ungunsten Fehler, "kann" Ihnen der Empfänger das Geld zurückgeben, er muss es aber nicht.
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