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Anhörungsbogen ausfüllen - darauf sollten Sie achten

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Sie müssen den Anhörungsbogen nicht ausfüllen!
Sie müssen den Anhörungsbogen nicht ausfüllen!
Jeden Tag werden sehr viele Autofahrer geblitzt oder von der Polizei angehalten, weil Sie gegen verschiedene Verkehrsvorschriften verstoßen haben. Sie sollten beim Ausfüllen des Anhörungsbogens unbedingt einige, praktische Hinweise beachten. Belasten Sie sich nicht zusätzlich selbst und nutzen Sie den Anhörungsbogen.

Was Sie benötigen

  • Bußgeldbescheid
  • Anhörungsbogen

Sollten Sie im Straßenverkehr über eine rote Ampel oder mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren sein, wird man Ihnen einen Bußgeldbescheid zustellen, dem ein Anhörungsbogen beiliegt. Seine Sie nicht zu schnell mit dem Ausfüllen des Bogens und überlegen Sie sich vorab genau, was Sie mitteilen wollen.

Hinweise zum Ausfüllen des Anhörungsbogens

  • Wer einen Unfall verursacht, wird oft von der Polizei noch am Ort des Geschehens zu dem Unfallhergang befragt. Machen Sie zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine Angaben. Sie müssen noch keine Stellungnahme angeben und stehen vielleicht noch unter Schock.
  • Sie können den Anhörungsbogen ausfüllen, um zu dem vorgeworfenen Tatbestand Stellung zu nehmen. Man wird Ihnen einige Wochen nach dem Verstoß einen Bußgeldbescheid mit einem Anhörungsbogen zusenden.
  • Wer den Anhörungsbogen ausfüllt, muss keine Angaben zur Sache machen. Sie können lediglich Angaben zu der Person machen. Dies ist hilfreich, wenn Sie beispielsweise nicht selbst gefahren sind und nicht mehr nachvollziehen können, wer an dem fraglichen Tag  mit Ihrem Auto gefahren ist. Wer Angaben zu der Sache macht, läuft Gefahr, dass daraus Rückschlüsse gezogen werden könnten, wer gefahren ist. Kann der Fahrer jedoch nicht eindeutig ermittelt werden, tritt die Verjährung nach drei Monaten ein und das Verfahren wird eingestellt.
  • Die Bußgeldstelle und die Polizei können Sie, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen und bestreiten, gefahren zu sein, vorladen. Anderenfalls ist es auch möglich, dass Sie Ihre Familie befragt, um herauszufinden, wer gefahren ist. Ihre Familienmitglieder haben allerdings ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Polizei wird das Messfoto dann mit Ihrem Personalausweis abgleichen. Sie müssen zu der Vorladung Ihren Ausweis unbedingt mitnehmen.

Wissenswertes über den Anhörungsbogen

  • Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Aussage auf dem Anhörungsbogen zu dem vorgeworfenen Tatbestand zu machen, d. h. Sie müssen den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Überlegen Sie genau, ob es sich für Sie positiv auswirkt, wenn Sie ihn ausfüllen.
  • Wer von der Polizei vorgeladen wird, muss sich nicht selbst beschuldigen und den Bogen ausfüllen. Wenn Sie nicht mehr wissen, wer gefahren ist, gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“, das bedeutet, „im Zweifel für den Angeklagten“. Die Beweislast tragen die Bußgeldbehörde und die Polizei - ob Sie den Anhörungsbogen nun ausfüllen oder nicht.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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