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Auto wurde angefahren - was tun?

Bei Unfällen Rechte wahren
Bei Unfällen Rechte wahren
Es passiert fast zehn Mal pro Minute - wurde auch Ihr Auto angefahren, müssen Sie wissen, was zu tun ist. Sichern Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich vor allem von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht beirren.

Was Sie benötigen:

  • Schadensgutachten

Bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen, vor allem bei Personenschäden, kommt immer die Polizei zum Unfallort. Wird nur Ihr Auto angefahren, müssen Sie bei leichten Blech- oder Bagatellschäden die Sache meist selbst in die Hand nehmen.

Was tun bei Unfall oder Sachschaden?

  • Sammeln Sie Beweise. Notieren Sie die Personalien der Zeugen und fotografieren Sie die Unfallstelle. Zur Orientierung und, um nachträglich messbare Punkte festzuhalten, achten Sie darauf, auch markante Punkte aufs Bild zu bringen. So kann ein Sachverständiger im Nachhinein den Standort der Fahrzeuge bestimmen.
  • Erstellen Sie einen Unfallbericht. Halten Sie dazu am besten immer ein Musterformular im Handschuhfach bereit. Machen Sie Angaben zu den Unfallbeteiligten und dem Unfallhergang. Notieren Sie die Fahrzeugdaten und die Versicherung des Unfallgegners.

Auto angefahren und Fahrer geflüchtet?

  • Ist der Unfallgegner geflüchtet und haben Sie sich die Fahrzeugnummer notieren können, wenden Sie sich an den Zentralruf der Haftpflichtversicherer (0180/25026). Sie werden dann mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden und erfahren, wo der Unfallgegner versichert ist.
  • Lassen Sie sich jedoch nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Übernehmen Sie die Schadensabwicklung grundsätzlich selbst.
  • Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn sie den Unfall möglicherweise verschuldet haben.
  • Zeichnet sich ein Personenschaden ab, rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Auch bei Ausländern sollten sie die Polizei rufen, um Abrechnungsprobleme mit der Versicherung zu vermeiden.
  • Wurde ihr Auto angefahren und stellen Sie einen größeren Sachschaden fest, sollten Sie ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
  • Lassen Sie sich nicht darauf ein, wenn die Versicherung ihres Unfallgegners einen Sachverständigen bestellen möchte. Sie dürfen erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass die Feststellung nicht unbedingt in Ihrem Sinne erfolgen wird.
  • Bei einem Bagatellschaden mit einer Schadenshöhe von maximal 750 € dürfte als Nachweis ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend sein.

Lassen Sie ein Sachverständigengutachten erstellen

  • Mithilfe eines Sachverständigengutachtens lassen Sie die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges feststellen, sodass Sie die Ersatzansprüche wegen eines Mietwagens oder eine Nutzungsausfallentschädigung besser belegen können. Vor allem wird eine eventuelle Wertminderung ihres Fahrzeuges festgestellt.
  • Es steht Ihnen frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis ihres Schadensgutachtens erstatten zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug tatsächlich auch reparieren zu lassen. Ansonsten dürfen sie das Fahrzeug in eine von Ihnen gewählte Werkstatt Ihres Vertrauens zur Reparatur geben.
  • Sollte sich die gegnerische Haftpflichtversicherung weigern, Ihnen den Schaden zu ersetzen oder macht sie unangemessene Abstriche, wenden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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