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Was passiert nach einer Anhörung?

Niemand muss sich selbst belasten.
Niemand muss sich selbst belasten. © Thommy_Weiss / Pixelio
Anhörung ist ein Grundrecht. Sie begegnet Ihnen nicht nur, wenn Ihr Ehepartner Vorwürfe macht, sondern vor allem, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und die Behörde einen Bußgeldbescheid vorbereitet. Dann kommt es darauf an, das Sie wissen, was nach einer Anhörung eigentlich passiert.

Flattert Ihnen ein Anhörungsbogen ins Haus, geht es meistens um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Wahrscheinlich sind Sie wieder bei Rot über die Ampel gefahren oder haben nachts volltrunken den Feldweg nach Hause benutzt. Egal, jetzt kommt es darauf an, dass Sie sich richtig verhalten und wissen, was nach Ihrer Anhörung passiert.

Anhörung verpflichtet nur zur Angabe der Personalien

  • Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, außer Angaben zu Ihrer Person, irgendwelche Angaben zum Gegenstand der Verkehrsordnungswidrigkeit zu machen. Insbesondere sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und müssen auf die Frage, ob Sie den Verkehrsverstoß zugeben, auch dann nicht mit ja antworten, wenn Sie der Übeltäter sind.
  • Sie können natürlich in der Anhörung Einwände vortragen, die Ihr Fehlverhalten rechtfertigen. Bedenken Sie, dass die Bußgeldbehörde aber nur Einwände berücksichtigt, die nachvollziehbar und beweisbar sind. In der Praxis scheint es allerdings so zu sein, dass Einwände in der Anhörung faktisch nicht zur Kenntnis genommen und gnadenlos Bußgeldbescheide verschickt werden. Die Bußgeldbehörden verbinden damit offensichtlich die Hoffnung, den Bürger damit einzuschüchtern und die Akte schnellstmöglich schließen zu können.
  • Werden Sie ausdrücklich als Zeuge angehört, können Sie Angaben zur Sache nur verweigern, wenn Sie infolge Ihrer verwandschafltichen Beziehung zum vermeintlichen Täter ein Aussageverweigerungsrecht haben. Darüber müssen Sie in der Anhörung belehrt werden.

Passiert nichts, ist der Vorwurf meist verfristet

  • Passiert nach der Anhörung über einen Zeitraum von drei Monaten nichts weiter, haben Sie gute Chancen, dass das Bußgeldverfahren verfristet und ein eventuell dennoch eingehender Bußgeldbescheid unwirksam ist.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie nach Rückgabe des Fragebogens zur Anhörung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid erhalten werden. Dann können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Diesen Einspruch können Sie begründen.

Nach Ihrem Einspruch entscheidet das Amtsgericht

  • Die Bußgeldbehörde kann Ihrem Einspruch abhelfen und den Bußgeldbescheid zurücknehmen oder ändern. Andernfalls geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, die die Angelegenheit weiter verfolgt und gegebenenfalls weitere Ermittlungen anstellt. Letztlich entscheidet ein Amtsrichter über Ihren Einspruch in einer mündlichen Verhandlung.
  • Ihre Entscheidung, wie Sie sich verhalten, muss sich auch daran orientieren, wie schwerwiegend sich das Bußgeld und ein damit eventuell verbundenes Fahrverbot für Sie auswirken.
  • In schwerwiegenden Fällen sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor Sie den Anhörungsbogen zurückschicken und sich vielleicht Probleme schaffen, die vorher noch gar nicht bestanden haben.
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