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Anzeige wegen Fahrerflucht? - Beachtenswertes

Sie sollten eine Fahrerflucht immer zur Anzeige bringen.
Sie sollten eine Fahrerflucht immer zur Anzeige bringen.
Wer sich in Deutschland unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann mit einer Anzeige strafverfolgt werden. Fahrerflucht geht immer zulasten der Unfallopfer. Leider kommt es im Straßenverkehr schnell dazu, dass man nicht sofort reagiert. Sie können sich dann in einer bestimmten Frist bei der Polizei melden, den Unfall schildern und schlimmere Folgen vermeiden.

Wann eine Anzeige wegen Fahrerflucht unbedingt erforderlich ist

  • Grundsätzlich kann jeder, der eine Fahrerflucht erlebt oder gesehen hat, eine Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstatten. So heißt das Delikt nach dem Strafgesetzbuch.
  • Hierzu wenden Sie sich einfach an die Polizei, schildern den Tathergang und geben alle Unfalldaten an. Wichtig ist, dass Sie dies zeitnah nach dem Unfall erledigen. So können Sie sich an die Details besser erinnern, als wenn erst Zeit vergeht.
  • Sie können die Strafverfolgung gegen eine unbekannte Person richten oder gegen eine Person, die ausfindig gemacht wird. Daher ist es sehr wichtig, während des Unfalls auf die Nummernschilder der anderen Beteiligten zu achten. Sie können auch immer einen Notizblock und einen Kugelschreiber im Auto aufbewahren und so die Kennzeichen schnell notieren. Die Strafverfolgung hat mehr Aussicht auf Erfolg, wenn Sie sich das Kennzeichen oder wenigstens einen Teil davon merken können. Wichtig ist auch, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Je mehr Angaben Sie machen können, umso besser.
  • In vielen Fällen meldet sich der Fahrer, der sich vom Unfallort entfernt hat, bei der Polizei und hinterlegt seine Daten. Fragen Sie den Polizeibeamten, ob dies der Fall war. So ist es möglich, den anderen Beteiligten in die Haftung zu nehmen.

Merkmale einer Fahrerflucht

  • Fahrerflucht kann schnell im Straßenverkehr passieren. Die erste Voraussetzung ist immer, dass ein Unfall passiert ist. Hierzu muss nicht unbedingt ein Fahrzeug mit einem anderen oder mehreren anderen kollidieren. Es kann auch sein, dass ein Fahrzeug einen Fußgänger oder Fahrradfahrer verletzt hat.
  • Ein Unfall liegt auch vor, wenn Sie eine Leitplanke oder eine Ampel beschädigen. Die Gemeinde muss diesen Schaden dann reparieren lassen.
  • Alle Beteiligten sind verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis die Personalien geprüft worden sind. Das betrifft nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern auch Zeugen.
  • Sind Sie bereits weggefahren, müssen Sie sich sofort bei der Polizei melden und Ihre Personalien feststellen lassen. Tun Sie dies nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall, so liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Melden Sie sich ohne ein schuldhaftes Verzögern, so ist der Tatbestand hinreichend entschuldigt und die Anzeige wird nicht weiter verfolgt.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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