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Geblitzt in der 30er Zone mit 50 km/h - was tun?

Auch an Ampeln wird gern geblitzt.
Auch an Ampeln wird gern geblitzt. © Matthias Bozek / Pixelio
Dass man einmal das 30er-Schild in der 30er-Zone übersieht, kommt vor. Dumm nur, wenn Sie 50 km/h gefahren sind und ausgerechnet dann geblitzt wurden. Bei Sofortkasse sieht es nicht so gut aus, da in Deutschland zwar der Fahrer und nicht der Halter haftet, jedoch schwer abgestritten werden kann, dass Sie gefahren sind, wenn Sie hinterm Steuer sitzen. Wie verhalten Sie sich richtig?

In 30er-Zone mit 50 bei Sofortkasse

Wurden Sie mit einem "Starenkasten" oder einem mobilen Gerät geblitzt, werden Sie eventuell von der Polizei ein paar Hundert Meter später angehalten und müssen das Bußgeld gleich bezahlen (das nennt man auch "Sofortkasse").

  • Zeigen Sie, nachdem Sie geblitzt und angehalten wurden, auf Verlangen Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein sowie die Nachweise für Sonderausstattungen (Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE) vor.
  • Geben Sie Ihre Personalien an. Sie sind dazu verpflichtet.
  • Zahlen Sie das Bußgeld, wenn Sie wirklich 50 in der 30er-Zone gefahren sind.
  • Wenn Sie der Meinung sind, dass die Messung falsch war, akzeptieren Sie das Bußgeld nicht. Sie erhalten dann postalisch einen Anhörungsbogen, in dem Sie dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung widersprechen können.

Geblitzt und nun der Bußgeldbescheid

  • Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kontaktieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens, der auf Verkehrssachen spezialisiert ist. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens, jedoch natürlich nicht das Bußgeld.
  • Der Rechtsanwalt wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Dadurch kann er überprüfen, ob die den Bußgeldbescheid erlassende Stelle überhaupt zuständig ist (Landkreis etc.), ob das Messgerät geeicht war und wie gut Sie auf dem Beweisfoto "getroffen" sind.
  • Wenn das Bild stark verschwommen ist und der Fahrer absolut schlecht zu identifizieren ist, wird Ihr Anwalt argumentieren, dass nicht klar sei, wer gefahren ist. Die Bußgeldstelle muss Ihnen dann nachweisen, dass Sie selbst gefahren sind, denn in Deutschland gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung.
  • Auch wenn die Polizei Sie anruft oder schriftlich auffordert, zum Vorwurf Stellung zu nehmen, sagen Sie nur: "Ich mache zur Sache keine Angaben." Verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt.
  • Wenn das Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er-Zone durch Schnee unkenntlich war, kehren Sie um und machen ein Foto, sofern Sie eine Kamera oder ein Handy dabei haben. Sie konnten dann ja nicht wissen, dass Sie keine 50 km/h fahren dürfen.
  • Es kann streitig sein, ob Sie auf dem Bild zu identifizieren sind oder nicht. Dann geht die Sache zu Gericht und es findet eine Hauptverhandlung statt. Nun kommt es darauf an, ob der Verkehrsrichter der Meinung ist, dass Sie der Fahrer waren. Wenn er Sie identifiziert, wird er Sie auch zur Zahlung der Geldbuße verurteilen.

Städte und Gemeinden brauchen Geld. Deshalb sind Blitzer weitverbreitet. Halten Sie deshalb nach Möglichkeit die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein. Machen Sie in Verkehrssachen, auch bei Unfällen, keine Angaben zur Sache, wenn Ihnen ein Schuldvorwurf gemacht wird. Die ermittelnden Behörden müssen Ihnen die Schuld in jedem Fall nachweisen.

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