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13. Gehalt - Unterschiede zum Weihnachtsgeld

13. Gehalt ist Bonuszahlung, Weihnachtsgeld ist Gratifikation.
13. Gehalt ist Bonuszahlung, Weihnachtsgeld ist Gratifikation.
Das Weihnachtsgeld wird gerne als 13. Gehalt bezeichnet. Dabei werden die Unterschiede übersehen. Sie sollten die Gegebenheiten kennen. Andernfalls riskieren Sie erhebliche finanzielle Einbußen.

Ein Arbeitsvertrag ist schnell unterschrieben. Vor der Unterschrift sollten Sie wissen, was die Begriffe "13. Gehalt", "Jahresabschlussgratifikation" oder "Weihnachtsgeld" bedeuten. Die Unterschiede sind erheblich.

Das 13. Gehalt ist ein Entgelt für geleistete Dienste

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das 13. Gehalt ist hingegen eine vertraglich vereinbarte Pflichtleistung. Zusätzlich gibt es noch die Jahresabschlussgratifikation. Diese wird unabhängig von Ihrer konkreten Leistung ausbezahlt. Sie werden damit als Arbeitnehmer am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

  • Wie der Begriff "Gehalt" bereits zum Ausdruck bringt, handelt es sich beim 13. Gehalt um eine Entlohnung für geleistete Dienste im vergangenen Jahr. Das Gehalt wird regelmäßig vertraglich individuell vereinbart, kann aber auch tarifvertraglich bestimmt sein. Es handelt sich um eine Bonuszahlung. Der Arbeitgeber belohnt Sie für Ihre Dienste.
  • Scheiden Sie während des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, haben Sie regelmäßig Anspruch auf eine Teilzahlung. Wird das Arbeitsverhältnis nach Auszahlung des 13. Gehalts gekündigt, brauchen Sie die Zahlung nicht zurückzuerstatten.
  • Meist richtet sich die Höhe des 13. Gehalts nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Es kann aber auch in gleicher Höhe wie das monatliche Gehalt vereinbart werden.

Weihnachtsgeld ist eine Gratifikationsleistung des Arbeitgebers

  • Mit dem Weihnachtsgeld zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Gratifikation, um Sie einerseits für Ihre Betriebstreue in der Vergangenheit zu belohnen und auch einen Anreiz für die Zukunft zu setzen, dem Unternehmen treu zu bleiben. Zum anderen wird auch Ihre erbrachte Arbeitsleistung belohnt.
  • Grundsätzlich behalten sich Arbeitgeber vor, das Weihnachtsgeld nicht auszuzahlen, soweit die betrieblichen Verhältnisse eine Zahlung nicht erlauben. Soweit der Arbeitgeber über drei Jahre hinweg vorbehaltslos das Weihnachtsgeld auszahlt, entsteht kraft betrieblicher Übung ein Anspruch auf die Zahlung. Verweist der Arbeitgeber bei der Zahlung auf die Freiwilligkeit, kann keine betriebliche Übung entstehen.
  • Der Gratifikationscharakter des Weihnachtsgeldes zeigt sich auch darin, dass mit der Zahlung meist Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. So sind Vereinbarungen erlaubt, die Sie zur Rückzahlung bis zur Höhe von weniger als einem Monatsgehalt verpflichten, falls Sie bis zum 31. März des Folgejahres kündigen. Gleiches gilt für höhere Rückzahlungen, wenn Sie bis zum 30. Juni kündigen.

Auch steuerlich gibt es Unterschiede

  • 13. Gehalt und Weihnachtsgeld zählen als "sonstiger Bezug“. Damit sind Vergütungen, gemeint, die nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören, vielmehr zu einem bestimmten Zweck gewährt werden. Sie werden anders behandelt als der normale Arbeitslohn.
  • Dabei wird der Jahresarbeitslohn ohne und mit dem sonstigen Bezug erfasst. Aus dem Differenzbetrag ergibt sich die Lohnsteuer. Im Idealfall wird die Lohnsteuerberechnung in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers ausgewiesen. 

Oft ist es mangels ausdrücklicher und klar formulierter Vereinbarung schwierig, eine Zahlung einer dieser begrifflichen Kategorien zuzuordnen. Der Arbeitsvertrag ist dann auslegungsbedürftig.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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