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Weihnachtsgeld trotz Krankheit - diese Ansprüche haben Sie

Bei längerer Krankheit reduziert sich Weihnachtsgeld.
Bei längerer Krankheit reduziert sich Weihnachtsgeld.
Wenn die Weihnachtsfeiertage vor der Tür stehen, freuen sich viele Arbeitnehmer auf ein 13. Monatsgehalt. Dabei ist Weihnachtsgeld eine finanzielle Sonderzuwendung durch den Arbeitgeber. Unter Umständen besteht auch ein Rechtsanspruch, sodass es trotz Krankheit oder Kündigung zu einer Zahlung kommt.

Während tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen in der Regel einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld begründen, ist das bei tarifungebundenen Unternehmen oftmals nicht der Fall. Spezielle Regelungen zum 13. Monatsgehalt können sich hier dennoch im Arbeitsvertrag finden.

Wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

  • Aus dem Gesetz lassen sich keine Ansprüche auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes herleiten. Gesichert werden diese durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
  • Zahlt ein Arbeitgeber dreimal Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt, dann entsteht eine sogenannte betriebliche Übung, die in den folgenden Jahren den Arbeitgeber zu weiterer Leistung verpflichtet.
  • Bei einer jährlichen Sonderzuwendung kann der Arbeitgeber jedoch schriftlich einen Vorbehalt erklären, um nicht in eine Leistungspflicht zu gelangen. 
  • Trotz bestehender Leistungspflicht muss ein Arbeitgeber nicht bedingungslos Sonderzuwendungen leisten. Er darf Zahlungen an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, muss diese Ihnen zu Beginn eines jeden Jahres in klarer Form mitteilen. 
  • So kann Ihnen ein 13. Monatsgehalt bei überdurchschnittlichen Fehlzeiten (zum Beispiel durch Krankheit) ebenso verweigert werden wie bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis.
  • Rückzahlungsansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber entstehen mitunter dann, wenn Sie vor einem bestimmten Stichtag kündigen. Mit Kürzungen müssen Sie erst bei längerer Erkrankung rechnen.

13. Monatsgehalt trotz Krankheit

  • Hat Ihnen der Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag geschrieben, dass die Zahlung von Weihnachtsgeld auf freiwilliger Basis erfolgt, kann er sie jederzeit einstellen.
  • Ein Arbeitgeber darf Ihnen eine freiwillig gezahlte Sondervergütung bei Krankheit kürzen oder je nach Dauer sogar ganz streichen. Von Landesarbeitsgerichten ist dazu festgestellt worden, dass auf Sonderzuwendungen die gesetzlichen Regelungen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht anwendbar sind.

Ihre Ansprüche bleiben bei betrieblicher krankheitsbedingter Abwesenheit immer dann in voller Höhe oder teilweise erhalten, wenn die jeweiligen Regelungen das so vorsehen. Im günstigsten Fall erhalten Sie trotz Erkrankung eine anteilige Zahlung des 13. Gehalts.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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