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Zuschuss für Schulbedarf beantragen - so machen Sie es richtig

Eventuell steht Ihnen für Schulbedarf ein staatlicher Zuschuss zu.
Eventuell steht Ihnen für Schulbedarf ein staatlicher Zuschuss zu.
Jedes Schuljahr kommen auf die Eltern Kosten für Schulmaterialien und Bücher zu. Unter gewissen Umständen steht Ihnen als Eltern ein finanzieller Zuschuss für Schulbedarf zu.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular der Arbeitsagentur
  • Nachweis Schulbesuch
  • Bezug von Arbeitslosengeld II

Finanzieller Zuschuss der Arbeitsagentur

  • Nach dem Sozialgesetzbuch erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, für ihre schulpflichtigen Kinder bis zur 10. Klasse jährlich eine Einmalzahlung von 100 Euro als Zuschuss zum Kauf von Schulbedarf.
  • Hierzu reicht meist ein formloser Antrag an die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob es ein spezielles Antragsformular gibt, das Sie verwenden können, um den Zuschuss zum Schulbedarf zu beantragen. 
  • Beim Erstantrag brauchen Sie einen Nachweis über den aktuellen Schulbesuch ihres Kindes. Auf welche Schule geht es? Welcher Schultyp ist das? Und in welcher Klassenstufe befindet sich ihr Kind? Diese Informationen benötigt die Arbeitsagentur für den Antrag.
  • Sofern Sie Anspruch auf den Schulbedarfszuschuss haben, werden Ihnen jährlich automatisch 100 Euro gezahlt, ohne dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Allerdings haben Sie nur Anspruch auf den Zuschuss, bis Ihr Kind in der 10. Klasse ist.
  • Wenn Sie die finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur erhalten, so sind Sie verpflichtet, sämtliche Veränderungen, die den Schulbesuch ihres Kindes betreffen, umgehend zu melden, insbesondere, wenn Ihr Kind die Schule abbricht oder die Schule wechselt.

Sonstige mögliche Unterstützung bei der Anschaffung von Schulbedarf

  • Auch wenn es Ihnen vielleicht unangenehm ist, fragen Sie doch einmal bei der Schulleitung oder dem Lehrer ihres Vertrauens nach. Manchmal gibt es von Seiten der Schule her Möglichkeiten für einen einmaligen finanziellen Zuschuss für den Schulbedarf. Manche Schulen werden auch von Wohltätigkeitsvereinen unterstützt, die bei nachgewiesener Bedürftigkeit Gelder oder andere Spenden zur Verfügung stellen.
  • Ein weiterer Ansprechpartner kann auch der Elternbeirat der jeweiligen Schule sein. Unter Umständen hat der Elternbeirat auch Ideen, wie Ihnen bei der Anschaffung von Schubedarf geholfen werden kann.
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