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Fahrtkostenerstattung fürs Vorstellungsgespräch offiziell bei der Arbeitagentur beantragen

Wer zahlt die Fahrt zum Bewerbungsgespräch?
Wer zahlt die Fahrt zum Bewerbungsgespräch?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, der wird natürlich selbst alles unternehmen um schnell wieder einen Job zu finden. Und ebenso ist er von der Arbeitsagentur zur Eigeninitiative angehalten. Deshalb gibts auch Unterstützung - nämlich die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung zum Vorstellungsgespräch. Was Sie bei dem offiziellen Weg der Beantragung beachten müssen? Lesen Sie nach.
  • Werden Sie von einem Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, dann geht der Gesetzgeber zunächst einmal davon aus, dass der potentielle Arbeitgeber dem eingeladenen Bewerber die Fahrtkosten erstattet. Das passiert auch oft, vor allem dann, wenn der Arbeitgeber ausgewiesene Spezialisten sucht und froh über jeden Bewerber ist.
  • Die Realität sieht natürlich für die meisten anders aus, potentielle Arbeitgeber schaffen sich durch vielfache Einladungen eine große Auswahlmöglichkeit und zahlen keine Fahrtkosten. Die Agentur für Arbeit weiß das und hat deshalb die Möglichkeit geschaffen die Fahrtkostenerstattung ihrerseits zu übernehmen.

Beim Antrag auf Fahrtkostenerstattung fürs Vorstellungsgespräch zu beachten

  • Sie müssen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Sie auch Leistungen beziehen. Auch z.B. als Ausgelernter, Fach- oder Hochschulabsolvent, der bisher noch gar keinen Arbeitsplatz hatte - also auch noch keinen verloren haben kann - können Sie sich arbeitssuchend melden und können Unterstützung bei Ihren Vorstellungsgesprächen erhalten.
  • Wichtig ist, den offiziellen Weg einzuhalten und den Antrag vor Reiseantritt zu stellen. Andernfalls wird er nicht berücksichtigt. Ihr Antrag wird vermerkt und Sie erhalten von Ihrem Arbeitsvermittler ein entsprechendes Antragsformular.
  • Dieses Formular müssen Sie ausfüllen - Fahrstrecke, welches Verkehrsmittel, Preis bei Bahnfahrt etc., Dauer (z.B. kann auch eine Übernachtung erstattet werden, sofern eine Heimreise nach dem Vorstellungstermin nicht mehr möglich sein sollte.) Das alles muß natürlich nachgewiesen werden.
  • Das bedeutet, Sie müssen den einladenden potentiellen Arbeitgeber darum bitten Ihnen offizielle zu bestätigen, dass er keine Fahrtkosten für Ihre Anreise zum Vorstellungsgespräch übernommen hat, ebenso den genauen Zeitpunkt des Bewerbungsgesprächs, damit Sie die zeitlichen Notwendigkeiten von An-und Abreise nachweisen können. Sollte der Arbeitgeber einen Teil der Kosten erstatten, müssen Sie das der Arbeitsagentur anzeigen. Dieser Teil wird dann verrechnet.
  • Nach Ihrer Rückkehr geben Sie den ausgefüllten Antrag auf Fahrtkostenerstattung wieder ab und Ihnen werden in aller Regel die Fahrtkosten erstattet bzw. Sie erhalten einen Zuschuss. (Die Agentur für Arbeit übernimmt die Fahrtkosten von 0,20 €/km bzw. maximal 130 € pro Fahrt, maximal 260 Euro pro Jahr).
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