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Voraussetzungen für ein Jurastudium - Wissenswertes für Studenten aus dem Ausland

Jurastudium nur mit Perspektive beginnen
Jurastudium nur mit Perspektive beginnen
Ein Jurastudium ist vielfach Grundlage für wichtige oder verantwortungsvolle Berufe in Justiz und Wirtschaft oder gar in der Politik. Die Voraussetzungen und Gegebenheiten sollten Sie kennen, um das zu erreichen, was Sie sich vorstellen.

An fast allen deutschen Universitäten können Sie ein Jurastudium beginnen. Es gibt keinen Numerus clausus. Selbstverständlich benötigen Sie ein Abiturzeugnis. Sind Sie im Ausland zur Schule gegangen, wird Ihr Zeugnis, das den erfolgreichen Besuch einer höheren Schule dokumentiert, grundsätzlich anerkannt.

Jurastudium mit Staatsexamen oder Bachelorabschluss

  • Wenn Sie Ausländer sind und ein Jurastudium in Deutschland beginnen wollen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie ein herkömmliches Jurastudium oder einen Bachelorstudiengang in Angriff nehmen wollen.
  • Herkömmlicherweise schließt ein Jurastudium mit dem ersten Staatsexamen ab. Es schließt sich die Referendarzeit an, die mit dem zweiten Staatsexamen endet. Das zweite Staatsexamen ist Voraussetzung, um die typischen juristischen Berufe, wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu ergreifen. Mit dem zweiten Staatsexamen sind Sie Volljurist.

Nur Deutsche werden beamtet und Referendar

  • Da Sie Ausländer sind, können Sie nicht Referendar werden und kein zweites Staatsexamen ableisten. Referendare sind Beamte auf Zeit. Beamte können aber nur deutsche Staatsangehörige werden. Insoweit sind Sie mit einem Bachelorstudium eher besser bedient. Sie können dieses mit einem Masterabschluss fortführen.
  • Da Sie Ausländer sind, dürfte Ihr Interesse eher dahin gehen, später in der Wirtschaft zu arbeiten. Insoweit ist ein Bachelorstudium, dessen Studieninhalte ohnehin wirtschaftsrechtlich ausgerichtet sind, voraussichtlich die bessere Alternative.
  • Sie müssen also genau wissen, welchen Zweck Sie mit einem Jurastudium gerade in Deutschland verfolgen. Einfach nur mal zu studieren, bringt Ihnen nichts, wenn Sie mit dem Fachwissen dann nichts weiter anfangen können.

Zu den Voraussetzungen gehört hohe Arbeitsmotivation

  • Möchten Sie ein herkömmliches Jurastudium beginnen, sollten Sie die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Das Studium ist sehr langwierig und lernintensiv. Die Stofffülle ist enorm. Sie sollten also unbedingt in der Lage sein, sich in kurzer Zeit erhebliche theoretische und teils sehr abstrakte Lerninhalte anzueignen.
  • Ferner müssen Sie Hausarbeiten und Klausuren schreiben. Die Vorbereitung bedarf des intensiven Literaturstudiums, sodass Sie ohne grundlegende Deutschkenntnisse keine Chance haben, ein solches Jurastudium in angemessener Zeit und mit gutem Erfolg zu absolvieren.
  • In der Ausbildung wird auf die Fähigkeit zur mündlichen Darstellung zunehmend Wert gelegt, sodass auch insoweit Deutschkenntnisse zu den unabdingbaren Voraussetzungen gehören.
  • Da die juristische Sprache sehr abstrakt ist und in der Literatur (vor allem in den Kommentaren) vieles nur verkürzt wiedergegeben wird, genügt es eigentlich nicht, zu erwarten, die Sprache nach und nach erlernen oder ausbauen zu können.
  • Vielleicht ist es sinnvoller, in Ihrer Heimat ein Jurastudium zu absolvieren und dann in Deutschland einen juristischen Aufbaustudiengang zu belegen. Beispielsweise ist das europäische Recht die Grundlage, viele Globalisierungszusammenhänge nachzuvollziehen oder in Ihrem eigenen Land in entsprechender Verantwortung oder in europäischen Institutionen zu arbeiten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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