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Rechtsanwalt - diese Voraussetzungen brauchen Sie für die Zulassung

Ein Rechtsanwalt muss für seine Zulassung ein paar Voraussetzungen erfüllen.
Ein Rechtsanwalt muss für seine Zulassung ein paar Voraussetzungen erfüllen.
Angehende Juristen haben oftmals das Ziel, Rechtsanwalt zu werden. Wer als Rechtsanwalt arbeiten will, braucht dazu die Zulassung von der Anwaltskammer. Doch was sind die Voraussetzungen?

Was Sie benötigen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Befähigung zum Richteramt

Voraussetzungen für die Zulassung als Rechtsanwalt

  • Nicht jeder Jurist kann als Rechtsanwalt arbeiten. Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Wer das Jurastudium erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abschließt, ist lediglich Jurist.
  • Wer eine Zulassung als Rechtsanwalt anstrebt, muss danach ein zweijähriges Referendariat anschließen und dies mit dem zweiten Staatsexamen bestehen. Erst dann wird der Jurist zum Volljuristen und hat die Befähigung zum Richteramt erhalten. Das ist eine der ersten Voraussetzungen für die Zulassung.
  • Beachten Sie, dass dies in der ehemaligen DDR anders war. Dort durften Diplom-Juristen als Anwalt zugelassen werden. Sie hatten kein zweites Staatsexamen. Wer zu dieser Zeit als Anwalt in der DDR zugelassen war, darf auch nach der Wende in der Bundesrepublik Deutschland praktizieren.
  • In der Schweiz sind die Voraussetzungen ähnlich wie in Deutschland. Dort müssen die Juristen nach dem Studium die Anwaltsprüfung absolvieren.
  • Für die Zulassung benötigen Sie weiterhin eine gültige Berufshaftpflichtversicherung. Dies ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Schäden von Mandanten reguliert.

Ein Anwalt wird dann in der Anwaltskammer geführt und wird bei Gericht in die Anwaltsliste aufgenommen.

Die Berufsordnung für den Rechtsanwalt

  • Wer eine Zulassung als Rechtsanwalt hat, muss nach dem Diensteid die Verfassung wahren. Sie verpflichten sich, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, gewissenhaft zu arbeiten und die Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Ausschlaggebend für den Rechtsanwalt mit Zulassung ist die Bundesrechtsanwaltsordnung, kurz heißt diese BRAO.
  • Beachten Sie, dass Sie als Anwalt aus dem EU-Ausland nach drei Jahren Berufstätigkeit in Deutschland nach deutschem Recht Ihre Zulassung erhalten können. Weisen Sie diese Berufserfahrung nicht nach, so können Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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