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Kann ich ohne Arbeit aufs Arbeitsamt verzichten? - Das sollten Sie wissen

Eine Arbeitslosmeldung kann sehr wichtig sein.
Eine Arbeitslosmeldung kann sehr wichtig sein.
Wenn Sie keine Arbeit haben oder Ihre letzte Stelle verloren haben, dann wird Sie der Weg normalerweise zum Arbeitsamt führen. Ob Sie darauf verzichten wollen, sollten Sie sich gut überlegen, denn ohne Arbeitslosmeldung sind Sie unter Umständen nicht länger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Niemand ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich an das Arbeitsamt zu wenden, wenn er arbeitslos wird. Verzichten Sie allerdings darauf, gehen Ihnen nicht nur viele Ansprüche verloren, sondern Sie verlieren möglicherweise auch Ihren Krankenversicherungsschutz.

Ohne Arbeit auf das Arbeitsamt verzichten

  • Wenn Sie sich nicht am ersten Tag nach der Entlassung direkt beim Arbeitsamt arbeitslos melden, müssen Sie bereits mit Kürzungen beim Leistungsbezug rechnen. Ihre Krankenversicherung wird zudem von Ihrem Arbeitgeber eine Abmeldung erhalten und möglicherweise bei Ihnen nachfragen, ob Sie eine neue Beschäftigung haben.
  • Ohne Arbeitslosmeldung und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind Sie erst einmal nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie könnten sich bei entsprechenden Vorversicherungszeiten zwar auch freiwillig als Selbstständiger weiterversichern, dies ist allerdings sehr teuer. 
  • Ohne Arbeitslosmeldung zahlt die Arbeitsagentur auch keine Beiträge zur Rentenversicherung und es entstehen möglicherweise Lücken bei den Beitragszeiten.
  • Sie verzichten daher auf zahlreiche Ansprüche, wenn Sie sich nach Verlust eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht arbeitslos melden und lieber auf das Arbeitsamt verzichten.

Eigeninitiative ist gefragt

  • Allerdings ersetzt Ihnen das Arbeitsamt auch nicht die Eigeninitiative. Auch wenn Sie in die Kartei der Arbeitsagentur aufgenommen wurden, sollten Sie nicht darauf verzichten, sich selbst um eine neue Stelle zu bemühen.
  • Diese Eigenbemühungen werden einer sog. Eingliederungsvereinbarung, die Ihr Arbeitsvermittler mit Ihnen abschließen wird, zudem von Ihnen gefordert werden.
  • Können Sie Ihre Eigenbemühungen nicht ausreichend nachweisen, kann dies unter Umständen dazu führen, dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird.

Der Verzicht auf eine Arbeitslosmeldung kann gravierende Nachteile mit sich bringen. Ob Sie darauf verzichten wollen, sollten Sie sich daher zweimal überlegen.  

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