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Testament ohne Notar - das sollten Sie beachten

Inhaltsverzeichnis

Dieses Testament ist formal unwirksam.
Dieses Testament ist formal unwirksam.
Es ist eine weit verbreitete Vorstelltung, man müsse sein Testament beim Notar errichten. Richtig ist, dass Sie Ihr Testament auch ohne Notar wirksam aufsetzen können. Sie müssen dann nur wissen, wie Sie es formal richtig machen.

Was Sie benötigen

  • Papier
  • Schreibmaterial

Das Erbrecht kennt neben dem notariellen Testament auch das eigenhändige Testament. Das notarielle oder auch öffentliche Testament errichten Sie bei einem beliebigen Notar.

  • Diese Alternative ist für Menschen bedeutsam, die nicht mehr richtig schreiben oder lesen können und auf die Hilfe einer sachkundigen und vertrauenswürdigen Person angewiesen sind.
  • Sie können Ihr Testament aber auch ganz ohne Notar verfassen. Dazu müssen Sie Ihren Letzten Willen mit der eigenen Hand persönlich auf ein Stück Papier niederschreiben. Wichtig ist, dass Ihre Handschrift erkennbar wird. Es schadet nicht, wenn Sie sich die Hand von einer anderen Person etwas führen lassen, um Ihre Gebrechlichkeit oder Leseschwäche zu überbrücken.

Titulieren Sie Ihr Schriftstück als Testament

  • Überschreiben und titulieren Sie aus Gründen der Klarheit den Text mit dem Wort Testament.
  • Bezeichnen Sie die Person, die Sie als Erben einsetzen, mit Vornamen, Zunamen, Geburtsdatum und am besten noch mit der Wohnadresse. Hilfreich ist, wenn Sie Ihre Gründe für die Erbeinsetzung kurz darlegen.
  • Dann müssen Sie dieses Schriftstück noch mit Ihrem Vor- und Zunamen selbst unterschreiben und mit einer Orts- und Datumsangabe versehen.
  • Sie können auch mit Ihrem Ehepartner ein gegenseitiges Testament ohne Notar verfassen, das als Berliner Testament bekannt ist. Dazu genügt es, wenn Sie oder Ihr Ehepartner Ihren Willen niederschreiben und der andere Ehepartner neben Ihnen lediglich noch unterzeichnet. Es ist also nicht erforderlich, dass jeder von Ihnen einen eigenständigen Text verfasst.
  • Möchten Sie nachträglich Änderungen am Testament vornehmen, tun Sie dies ebenfalls wieder handschriftlich und zeichnen die Änderung mit Namen und Datumsangabe ab.
  • Vergewissern Sie sich, dass das Schriftstück nach Ihrem Ableben von dem Erben auch aufgefunden werden kann. Oft ist es so, dass Sie mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge verändern und eine andere Person zusätzlich bedenken oder eine bislang nicht erbberechtigte Person als Erben einsetzen. Eine dann eigentlich als gesetzlicher Erbe vorgesehene Person wird dann faktisch enterbt und auf den Pflichtteil verwiesen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass der von Ihnen berufene Erbe tatsächlich das Testament auffindet und sein Recht geltend machen kann.

Ohne Notar ist nicht immer besser

  • Sie können Ihr Testament aber auch einem Notar übergeben, der es dann dem Amtsgericht zur Aufbewahrung übergibt oder es direkt beim Amtsgericht hinterlegen. Im Falle Ihres Ablebens informiert das Amtsgericht automatisch die im Testament bezeichneten Erben.
  • In diesem Sinne wird der Vorteil eines notariellen Testaments deutlich. Der Notar überprüft Ihre Testierfähigkeit, die eine spätere Anfechtung mindestens schwierig macht und sorgt für eine formal einwandfreie Formulierung, insbesondere dann, wenn die Erblage und Ihre Vermögensverhältnisse komplex sind.
  • Wenn Sie selbst nicht mehr schreiben oder lesen können, gibt es noch die weitere Alternative gemäß § 2232 BGB, dass Sie dem Notar eine offene oder verschlossene Schrift mit Ihrem Letzten Willen persönlich übergeben, die Sie nicht selbst verfasst haben müssen. Er hinterlegt Ihr Testament dann wieder beim Amtsgericht.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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