Alle Kategorien
Suche

Testament ändern mit einem Notar - so geht's

Ein Testament sollte eindeutige Regelungen enthalten.
Ein Testament sollte eindeutige Regelungen enthalten.
Um ein Testament zu errichten oder zu ändern, brauchen Sie nicht unbedingt einen Notar. Nur Minderjährige sind in ihrer Testierfähigkeit eingeschränkt und können, sofern sie sechzehn Jahre alt sind, ein Testament ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nur vor einem Notar errichten. Die Errichtung oder Änderung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar kann jedoch Vorteile haben.

Lebensverhältnisse können sich ändern, sodass ein Testament nicht mehr den wirklichen Gegebenheiten entspricht. Auch ein öffentliches Testament, das vor einem Notar errichtet wurde, können Sie durch ein handschriftliches Testament abändern. Es empfiehlt sich jedoch, auch eine solche Änderung vor einem Notar vornehmen zu lassen.

Ein Testament eigenhändig oder öffentlich errichten

  • Als Erblasser können Sie ein Testament auch eigenhändig und ohne Notar errichten und wieder ändern, vgl. § 2247 Abs. 1 BGB.
  • Ein öffentliches Testament können Sie vor einem Notar errichten, indem Sie entweder Ihren letzten Wille vor ihm erklären, oder ihm ein Schriftstück übergeben mit der Erklärung, dass dieses Ihren letzten Willen enthält, vgl. § 2232 BGB. In der letzten Variante muss der Notar in der Regel nicht einmal Kenntnis vom Inhalt des Schriftstücks haben, Sie können ihm also auch einen verschlossenen Umschlag überreichen.
  • Zwar müssen Sie bei der Errichtung eines solchen öffentlichen Testaments Notargebühren entrichten. Für die Erben hat es allerdings den Vorteil, dass sie dann in der Regel keinen - meist teureren - Erbschein beantragen müssen, um beispielsweise ein Bankkonto aufzulösen. 

Den letzten Willen vor dem Notar ändern

Wollen Sie Ihren letzten Willen vor einem Notar ändern, sollten Sie folgende Schritte bedenken:

  1. Wenden Sie sich an den Notar, vor dem Sie Ihr Testament errichtet haben.
  2. Gem. § 17 Beurkundungsgesetz unterliegt der Notar einer umfassenden Informations- und Beratungspflicht. Fragen Sie also unbedingt nach, wenn Ihnen irgendetwas unklar ist.
  3. Lassen Sie sich vor allem dahin gehend beraten, inwieweit die angestrebte Änderung des Testamentes Auswirkungen auf das im Testament Geregelte hat. Eine Änderung bzw. ein Widerruf einzelner Verfügungen lässt die übrigen Verfügungen in der Regel unberührt.
  4. Rechnen Sie mit Notarkosten, die sich an der Kostenordnung orientieren. Bei der Berechnung der Notarkosten ist der Vermögenswert entscheidend, über den Sie in Ihrem letzten Willen verfügen möchten.

Ein Testament vor einem Notar zu ändern, lässt sich schnell erledigen. Allerdings müssen Sie bei einem hohen Vermögen auch mit einigen Kosten rechnen.

Teilen: