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Wie schreibt man ein Testament richtig?

Richtig! Ein ordentliches Testament kann man selber schreiben.
Richtig! Ein ordentliches Testament kann man selber schreiben.
Sie möchten Ihre letztwillige Verfügung selber verfassen, sind sich jedoch unsicher wie man ein Testament richtig aufsetzt? Ein ordentliches Testament können Sie auch ohne Hilfe eines Notars - privatschriftlich - errichten. Hier erhalten Sie die nötigen Informationen - wie man sein Testament schreibt - und richtig aufbewahrt.

Was Sie benötigen:

  • ein Blatt Papier
  • einen Stift
  • Auflistung Ihres Vermögens (Kontonummern, etc.)
  • evtl. einen Rechtsbeistand
  • evtl. Besuch beim örtl. Amtsgericht (Nachlassgericht)

Formvorschriften (laut § 2247 BGB) eines ordentlichen Testaments

Wenn Sie es nicht dem Gesetz überlassen wollen, wie Ihr Erbe verteilt werden soll, müssen Sie rechtzeitig ein ordentliches Testament verfassen. Damit die Wirksamkeit Ihres Testaments - im Falle Ihres Ablebens - nicht beanstandet werden kann, müssen Sie - laut  §2247 BGB - einige Formvorschriften beachten:

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Testament - von der ersten bis zur letzten Zeile - von Ihnen eigenhändig ge- und unterschrieben ist.
  • Geben Sie den Ort und das Datum (Tag, Monat und Jahr) Ihrer Niederschrift mit an.
  • Setzen Sie Ihre Unterschrift  - mit Vor- und Familiennamen - unter Ihre Erklärung. Sie bildet den Schlusspunkt Ihres Testaments. Jeglicher Zusatz, der nach Ihrer Unterschrift erfolgt, ist ungültig und wird nicht beachtet.
  • Ein ordentliches privatschriftliches Testament können Sie nur verfassen, wenn Sie volljährig und in der Lage sind Geschriebenes zu lesen.
  • Orts- und Datumsangabe dürfen im Testament nur fehlen, wenn anderweitig - bei Zweifeln an der Gültigkeit der Erklärung - Ort und Zeit der Niederschrift nachvollzogen werden können.
  • Es ist von Rechts wegen nicht zwingend erforderlich seinen Vor- und Zunamen als Unterschrift zu leisten. Spitz- oder Kosenamen reichen jedoch nur dann aus, wenn die Urheberschaft - und Ernsthaftigkeit der Absicht - des Erblassers eindeutig fest gestellt werden können.

Inhalt(e) und Format eines privaten Testaments

Die o.g. Formvorschriften müssen Sie auf jeden Fall einhalten. Die weitere Gestaltung Ihres Testaments unterliegt zwar keinen rechtlichen Vorschriften, sollte aber dennoch gut bedacht sein, um Unstimmigkeiten zu vermeiden:

  • Geben Sie Ihrer letztwilligen Verfügung den Titel "Testament" und erwähnen Sie schon im ersten Satz, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt. Somit ist es - nach Ihrem Ableben - für die Überlebenden leichter ersichtlich, dass es sich bei Ihrem Dokument um ihren letzten Willen handelt.     
  • Als Einleitungssatz können Sie z.B. "Ich, Max Mustermann (Ihr Name), geb. am 10.09.1920 (Ihr Geburtsdatum), ordne als meinen letzten Willen folgendes an:" verwenden.
  • Klären Sie im nächsten Schritt die Erbeneinsetzung und eine evtl. Ersatzverfügung. Hierzu eignet sich z.B. der Satz: "Als meine Erbin setze ich meine Freundin Frieda Müller (Namen Ihres Erben) ein. Im Falle, dass Frieda Müller  vor mir verstirbt, soll mein Sohn Fritz Mustermann (Name Ihres Ersatzerben) das Erbe antreten."   

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