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Teilgewerbe anmelden - was es dabei zu beachten gibt

Ein Teilgewerbe ausüben - das muss angemeldet werden.
Ein Teilgewerbe ausüben - das muss angemeldet werden.
Wenn Sie auch zu den Menschen gehören, die gerne noch etwas nebenbei verdienen möchten, haben Sie sich bestimmt schon einmal umgesehen, wie Sie das denn umsetzen könnten. Wenn Sie dann nicht an 400-Euro-Jobs interessiert sind, können Sie auch ein Teilgewerbe anmelden.

Was Sie benötigen:

  • Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Teilgewerbe anmelden, können Sie natürlich mehr als 400 Euro monatlich verdienen. Allerdings sind dann einige Dinge zu beachten, die Sie unbedingt umsetzen müssen, um nicht danach ein böses Erwachen zu erleben. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dann um eine gewerbliche Tätigkeit, die auch offiziell angemeldet werden muss.

Die Vorbereitungen für die Anmeldung

  • Wenn Sie erwerbstätig sind, müssen Sie in Ihren Arbeitsvertrag schauen, ob es Ihnen möglich gemacht wird, überhaupt ein Teilgewerbe nebenher anmelden zu können. Sie sollten auf jeden Fall Ihren Chef kontaktieren, um ihn zu informieren.
  • Je nach dem, was für ein Gewerbe Sie ausüben wollen, sollten Sie natürlich Ihre Anschaffungen tätigen. Allerdings sollten Sie vorher abwägen, ob denn auch ein Bedarf besteht, damit Sie später nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleiben.

Das Teilgewerbe korrekt anmelden

  • Wenn alle Voraussetzungen stimmen, können Sie Ihr Teilgewerbe anmelden.
  • Melden Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Ortsverwaltung an. 
  • Nach einiger Zeit erhalten Sie dann Post vom Finanzamt. Dort müssen Sie auf mehreren Formularen darlegen, um welche Tätigkeit es sich handelt und welche Umsätze zu erwarten sind.
  • Jetzt sind Sie am Zug, denn es soll sich ja um ein Teilgewerbe handeln. Dies bedeutet, dass Sie hier keine großen Umsätze tätigen, um nicht zu hoch besteuert zu werden.
  • Melden Sie deshalb Ihr Gewerbe beim Finanzamt als Kleinunternehmertätigkeit an. Hier dürfen Sie einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreiten. Damit sparen Sie aber erheblich an Steuern ein.
  • Sie haben hier auch noch den Vorteil, dass Sie in der Regel keine Umsatzbelege einreichen müssen, da Sie von der Umsatzsteuer befreit sind und Sie auch keine in Anrechnung bringen dürfen. Natürlich kann es in den Folgejahren vorkommen, dass das Finanzamt trotzdem nach Belegen verlangt.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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