Alle Kategorien
Suche

Gewerbeanmeldung für Onlineshop beantragen - so geht's

Mit einem Gewerbeschein können Sie einen Onlineshop betreiben.
Mit einem Gewerbeschein können Sie einen Onlineshop betreiben.
Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchte, muss zuerst eine Gewerbeanmeldung in die Wege leiten. Als Inhaber eines Onlineshops betreiben Sie Handel und sind somit verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
  • Um einen Onlineshop betreiben zu dürfen, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Der Begriff "Gewerbe" definiert alle selbstständigen Tätigkeiten, die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht einer Gewinnerzielung ausgeführt werden.
  • Ausgenommen davon sind allerdings so genannte "freie Berufe" wie Arzt oder Rechtsanwalt und Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereichen.

  • Als Inhaber eines Onlineshops betreiben Sie der Definition nach ein Gewerbe und müssen dieses auch ordnungsgemäß anmelden.

Wie eine Gewerbeanmeldung funktioniert

  • Ein Gewerbe melden Sie mit den dafür vorgesehenen Formularen im Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde an.

  • Das zuständige Gewerbeamt finden Sie meistens in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, es kann aber auch in Orts- oder Bezirksämtern ansässig sein.

  • Die benötigten Formulare für Ihre Gewerbeanmeldung erhalten Sie in einigen Fällen bereits als Vordrucke im Internet auf der Homepage des Gewerbeamtes.

  • Die Gewerbeanmeldung für Ihren Onlineshop muss von Ihnen persönlich erfolgen, da Ihre Unterschrift vonnöten ist.

  • Haben Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, reichen Sie ihn beim Gewerbeamt ein. Die Bearbeitungsgebühren gestalten sich je nach Gemeinde ganz unterschiedlich und liegen in etwa zwischen 15 und 50 Euro.

  • Das Gewerbeamt setzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) und auch das Finanzamt von Ihrer Gewerbeanmeldung in Kenntnis.

Angaben zu Ihrem Onlineshop

  • Wurde das zuständige Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gewerbeanmeldung informiert, erhalten Sie einen Fragebogen vom Finanzamt, in dem Sie weitere Angaben über die Art und Weise Ihrer ausgeführten, selbstständigen Tätigkeit machen müssen. Hier beschrieben Sie näher den Gegenstand Ihres Onlineshops.

  • Durch die Gewerbeanmeldung sind Sie nun auch automatisch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) geworden.

Teilen: