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Gewerbe - Imbiss anmelden

Imbiss - die Pommes gehören einfach dazu
Imbiss - die Pommes gehören einfach dazu
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen, ist dies eigentlich ein ganz einfacher und schneller Vorgang. Viel komplexer sind jedoch die weiteren Zulassungskriterien, wenn Sie einen Imbiss eröffnen wollen.

Was Sie benötigen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitsbelehrung
  • Bescheinigung vom Finanzamt / Zuverlässigkeitsnachweis
  • Teilweise Auszug der Schuldnerdatei
  • Gaststättenunterricht

Ein Gewerbe anmelden 

Wenn Sie ein Gewerbe für einen Imbiss oder jedwede andere gewerbliche Tätigkeit anmelden wollen, ist dafür ein ordentlich ausgefülltes Formular erforderlich. Während für einfache Tätigkeiten, wie zum Beispiel ein Schreibbüro oder Einnahmen über Google Adsense keine sonderlichen weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind, gibt es für den Imbiss noch zahlreiche weitere gesetzlichen Vorschriften, die zu beachten sind. Das führt auch zu weiteren Kosten.

  1. Am besten googeln Sie im Internet nach "Gewerbeanmeldung" oder "Gewerbe anmelden" und geben dann den Namen Ihrer Stadt ein. Dann können Sie direkt im Internet das Formular ausfüllen, ausdrucken und es an die Faxnummer verschicken, die auf der Anmeldung vermerkt ist.
  2. Die Formulare sind so einfach gegliedert, dass diese keiner weiteren Erklärung bedürfen. Wenn Sie jedoch erst einmal nebenher, also nebenberuflich den Imbiss betreiben wollen, können Sie das auch so im Formular ankreuzen.
  3. Wenn Sie das Formular durchfaxen, vergessen Sie nicht die Kopie Ihres Personalausweises beizulegen. Beide Seiten sind dabei notwendig. Meist kostet die Anmeldung in Deutschland 20 Euro. Die Rechnung kommt getrennt per Post.
  4. Automatisch werden Sie von den Behörden bei der IHK angemeldet. Kosten für die IHK fallen bei niedrigem Gewinn erst einmal nicht an.

Imbiss ordnungsgemäß beantragen

  • Auch wenn Sie sonst ein Gewerbe treiben dürfen, benötigen Sie zur Führung einer Gaststätte weitere zusätzliche Anträge und Genehmigungen. Sie benötigen nämlich eine sogenannte Gaststättenerlaubnis, die Sie meist bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen können. Sie müssen diese wahrheitsgemäß ausfüllen. Ebenso müssen Sie sich zu etwaigen Strafverfahren, die gegen Sie laufen, äußern. Ebenso benötigen Sie ein aktuelles Führungszeugnis.
  • Je nach Region benötigen Sie keinen weiteren speziellen Gaststättenunterricht, wenn Sie eine ordentliche und fachgerechte Ausbildung in der Gastronomie nachweisen können. Ansonsten müssen Sie noch einen Kurs absolvieren, den Sie bei der IHK belegen können.
  • Wenn Sie noch keine Belehrung von einem Gesundheitsamt oder Amtsarzt erhalten haben, müssen Sie ebenso noch an dieser teilnehmen.
  • Abgesehen davon gehören auch zu den weiteren Unterlagen, Daten wie Auszüge aus der Schuldnerdatei, Bescheinigungen vom Finanzamt oder sogenannte Zuverlässigkeitsnachweise. Die Stadt Düsseldorf hat eine komplette Liste erstellt, an der Sie sich leicht orientieren können.
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