Alle Kategorien
Suche

Mit einer Vollmacht Geld abheben - so geht's

Vollmachten müssen den Bankregeln entsprechen.
Vollmachten müssen den Bankregeln entsprechen.
Eine Vollmacht stellt zwar eine Willensbekundung dar, reicht aber je nach Geldinstitut nicht immer aus. Besonders in dem Falle, wenn der Vollmachtgeber und die beauftragte Person bei der Bank nicht persönlich bekannt sind. Geld abzuheben von Fremdkonten ist eigentlich nur Personen erlaubt, für die eine Vollmacht bei dem Kreditinstitut hinterlegt worden ist.

Einmalige Vollmachten zum Geldabheben müssen nicht ausreichen

Wenn Sie ermächtigt werden sollen für eine Ihnen nahestehende Person von deren Konto regelmäßig einen gewissen Geldbetrag abzuheben, da der eigentliche Kontoinhaber für längere Zeit selbst dazu nicht in der Lage sein wird, so sollte  der Kontoinhaber für Sie eine Vollmacht bei seiner Bank hinterlegen. Dies ist der reguläre Weg, wie ihn jedes Bankinstitut vorgesehen hat. Vollmachten, die für einmalige Ausnahmefälle ausgestellt werden, müssen nicht unbedingt akzeptiert werden, denn diese könnten beim Geldabheben Schwierigkeiten entstehen lassen, wenn die betreffenden Personen in der Bankfiliale absolut unbekannt sind.

  1. Stellen Sie als Bevollmächtigter sicher, dass für Sie bei dem kontoführenden Institut eine Vollmacht hinterlegt ist.
  2. Gehen Sie in die Filiale des Kreditinstitutes, die für das betreffende Konto des Vollmachtgebers zuständig ist und legen Sie dort Ihren Personalausweis am nächsten frei werdenden Schalter dem Mitarbeiter der Bank vor.
  3. Es wäre ratsam, wenn Sie sich den Betrag, den Sie von dem fremden Konto abheben sollen, schriftlich durch den Auftraggeber auf einem Blatt Papier per Unterschrift bestätigen lassen würden. Dies dient Ihrer eigenen Absicherung.
  4. Nach einer kurzen Kontrolle der hinterlegten Vollmacht, sowie dem Datenabgleich anhand Ihres Ausweises, werden Sie den gewünschten Betrag ausgezahlt bekommen.
  5. Lassen Sie sich die Aushändigung des Geldbetrags an den Kontoinhaber unbedingt quittieren, so sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite und können jederzeit nachweisen, den abgehobenen Betrag nicht für eigene Zwecke verwendet zu haben.

Das Aushändigen der Bankkarte plus Pinnummer ist verboten

  • Selbstverständlich könnte jeder auf die Idee kommen, einfach den Geldautomaten zum Abheben des benötigten Betrags durch eine Vertrauensperson zu nutzen. Dies erscheint natürlich weniger umständebehaftet als für eine Barabhebung eine Vollmacht hinterlegt haben zu müssen. Sollte dies allerdings innerhalb der Bank bekannt werden, riskieren Sie eine Sperrung Ihrer Bankkarte.
  • In dem Fall, dass Sie Ihre Karte in Verbindung mit Ihrer Geheimzahl an eine dritte Person aushändigen, handeln Sie grob fahrlässig. Die Bank darf Ihnen in diesem Fall, um Schaden zu vermeiden, die Bankkarte sperren und diese einbehalten.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
Teilen: