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Mündlicher Vertrag ist rechtskräftig - so vermeiden Sie Risiken

Ein Mann, ein Wort, ein Vertrag
Ein Mann, ein Wort, ein Vertrag © Stephanie Hofschlaeger / Pixelio
Früher galt: Ein Mann ein Wort. Auch ein mündlicher Vertrag war und ist wirksam und rechtskräftig. Heute sind Worte oft nur noch Schall und Rauch. Wenn Sie sichergehen wollen, müssen Sie vorbeugen oder sich absichern.

Viele Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sind nichts anderes als ein mündlicher Vertrag. Wenn Sie im Supermarkt ein Kilo Obst kaufen und an der Kasse bezahlen, schließen Sie mit dem Verkäufer einen mündlichen Vertrag. Ein solcher mündlicher Vertrag ist rechtskräftig. Ihnen gehört das Obst, der Verkäufer hat dafür Ihr Geld entgegengenommen.

Mündlicher Vertrag birgt Beweisprobleme

  • Im Normalfall gibt es keinerlei Probleme. Probleme entstehen erst, wenn die Abwicklung des Vertrages schwierig ist oder der Kaufgegenstand sich als mangelhaft erweist. Dann kommt es darauf an, was im Detail vereinbart ist.
  • Die Vereinbarung im Detail ist oft schwierig beweisbar. Schließlich gibt es nichts Schriftliches. Wenn Sie sich dann darauf berufen, dass der gekaufte Gegenstand eine bestimmte und vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft haben soll, sind Sie beweispflichtig.
  • Eine Beweisführung erfolgt im Regelfall und am einfachsten dadurch, dass Sie einen Vertrag schriftlich formuliert haben. Ein mündlicher Vertrag führt dazu, dass Ihre Aussage gegen die Aussage des Verkäufers steht oder eben umgekehrt.
  • Wenn Sie Ihre Behauptung dann beweisen wollen, sind Sie auf andere Beweismittel angewiesen. Dann ist es vorteilhaft, wenn Ihr mündlicher Vertrag im Beisein eines Zeugen geschlossen wurde, der den Inhalt Ihrer Vereinbarung wiedergeben kann.

Immobiliengeschäfte sind nur in notarieller Form rechtskräftig

  • Gerade weil es diese Beweisprobleme gibt, sieht das Gesetz in vielen Fällen ausdrücklich die Schriftform vor. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen Sie den Kaufvertrag notariell beurkunden. Nur dann ist das Rechtsgeschäft rechtskräftig. Ein bloß mündlicher Vertrag wäre nichtig.
  • Im Arbeitsrecht haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag aushändigt. Ein bloß mündlicher Vertrag birgt viele Unsicherheiten zu Ihren Lasten in sich.
  • Wenn es also möglich ist und die Situation es gebietet, sollten Sie immer einen schriftlichen Vertrag schließen und nicht das Risiko eingehen, dass ein mündlicher Vertrag Ihre Rechtssituation oft nicht ausreichend oder rechtskräftig dokumentieren kann.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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