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Mietvertrag für Garage - darauf sollten Sie achten

Kein Mietvertrag ohne klare Absprachen
Kein Mietvertrag ohne klare Absprachen
Auch ein Mietvertrag für eine Garage erfordert Sorgfalt. Achten Sie auf einen eventuellen Zusammenhang mit Ihrem Wohnraumietverhältnis. Klären Sie vor allem den Verwendungszweck.

Die Anmietung einer Garage kann im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung erfolgen. Wird die Garage eigenständig angemietet, sollten Sie ebenfalls einen schriftlichen Mietvertrag formulieren. Gleiches gilt, wenn Sie einen Stellplatz anmieten.

Achten Sie auf detaillierte Bezeichnungen im Mietvertrag

  • Auch bei einem Mietvertrag für eine Garage sind die Vertragsparteien genau zu bezeichnen.
  • Genauso wichtig ist, dass Sie den Mietgegenstand durch Angabe der Lage und Nummer der Garage hinreichend genau bezeichnen.

Klären Sie den Verwendungszweck der Garage

  • Klären Sie genau den Verwendungszweck. Im Regelfall ist nur die Unterstellung eines Pkw erlaubt.
  • Möchten Sie auch Gegenstände lagern oder den Raum für Reparaturarbeiten gewerblich nutzen, sollten diese Aspekte im Vertrag angesprochen werden. Gibt es eine Bodengrube für Arbeiten unter dem Auto, ist anzusprechen, dass Sie diese nutzen dürfen.

Achten Sie auf den Zusammenhang zum Wohnraummietverhältnis

  • Besteht mit dem Vermieter zugleich ein Wohnraummietverhältnis, stellen Sie die rechtliche Unabhängigkeit beider Mietverhältnisse klar. Es sollte Einigkeit bestehen, dass der Mietvertrag für die Garage gegenüber dem Wohnraummietverhältnis rechtlich selbstständig sein soll und unabhängig von dem Wohnraummietverhältnis gekündigt werden kann.
  • Fehlt dieser Hinweis, spricht die Vermutung für ein einheitliches Mietverhältnis mit der Folge, dass beispielsweise insgesamt Wohnraummietrecht Anwendung finden würde und die für das Wohnraummietrecht geltenden langen Kündigungsfristen maßgeblich wären. Benötigen Sie eine flexiblere Kündigungsmöglichkeit, ist ein eigenständiger Mietvertrag für die Garage zweckmäßig.

Auch diese Details sind wichtig

  • Bestimmen Sie den Beginn des Mietverhältnisses und die Kündigungsfrist. Regelmäßig wird ein Monat zum Quartalsende vereinbart. Kündigungen dürfen nur schriftlich erfolgen.
  • Legen Sie den Mietzins und die Zahlungsweise fest sowie die Verzugsfolge dahin gehend, dass eine Kündigung erst nach Zahlungsverzug mit zwei Monatsmieten erlaubt ist.
  • Achten Sie auf den Anfall von Nebenkosten wie Strom und Versicherung. Alternativ kann eine Pauschalmiete vereinbart werden.
  • Im Regelfall werden Sie als Mieter darauf hingewiesen, dass Sie keine feuergefährlichen Gegenstände lagern dürfen und zur Rücksichtnahme auf Hausbewohner und andere Garagenbenutzer verpflichtet sind.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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