Alle Kategorien
Suche

Einheitsmietvertrag kostenlos downloaden - so geht's

Einen kostenlosen Einheitsmietvertrag gibt es online.
Einen kostenlosen Einheitsmietvertrag gibt es online.
Als Vermieter wollen Sie ganz sicher gehen, keinen Fehler beim Mietvertrag zu machen. Denn das könnte schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben, falls es zu Mietstreitigkeiten kommt. Deshalb sichern Sie sich mit einem Einheitsmietvertrag ab, den Sie kostenlos downloaden.

So downloaden Sie kostenlos einen Einheitsmietvertrag

  • Der Einheitsmietvertrag ist für Sie als Vermieter einer Wohnung oder auch eines Hauses eine recht gute Hilfe bei der Vertragsgestaltung. Mit diesem Mustervertrag können Sie alle rechtlich wichtigen Fragestellungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter abklären.
  • Genaue Formulierungen im Mietvertrag schützen Sie und ebenso Ihren Mieter vor vorhersehbaren und deshalb  unnötigen Auseinandersetzungen, die bezüglich der gemieteten Wohnung auftreten könnten. Zwar sind viele gesetzliche Vorgaben, ohne dass diese im Mietvertrag stehen, bindend, doch manches eben nicht.
  • Wenn Sie sich also als Vermieter mit dem Mietrecht nicht so ganz auskennen, dann können Sie den Einheitsmietvertrag als Grundlage Ihres eigenen Mietvertrages nehmen, der Ihnen dann sozusagen als Schablone dient, um hier alle wichtigen Dinge bezüglich Ihrer vermieteten Wohnung zu vereinbaren.
  • Einen Einheitsmietvertrag können Sie sehr leicht kostenlos im Internet downloaden. Hierfür googeln Sie nach "Einheitsmietvertrag kostenlos" und erhalten viele Vorschläge. Beispiele sind hier: Vordruck-Vorlage.de oder mietvertragkostenlos.de. Besuchen Sie die betreffenden Seiten, beispielsweise sind dies Plattformen für das Mietrecht und laden Sie Ihren Vertrag hier herunter.
  • Normalerweise handelt es sich dabei um  ein PDF-Dokument, das zur Verfügung gestellt wird. Im zweiten Schritt drucken Sie dies aus und ergänzen es um die individuellen Angaben. Dazu zählen natürlich die Namen des Mieters und auch des Vermieters und die Adresse der Wohnung.
  • Eine wichtige Vertragsklausel betrifft die Mindestmietdauer, die angibt, wie lange der Mietvertrag nicht vom Mieter oder Vermieter gekündigt werden kann. Danach gilt wieder die gesetzliche Regelung. Eine Mietmindestdauer kann auf ein oder zwei Jahre festgelegt sein.
Teilen: