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Krankenversicherung selbst zahlen - das sollten Sie beachten

Die Krankenversicherung kann teuer sein.
Die Krankenversicherung kann teuer sein.
Die Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen zu müssen, kann teuer werden. Wenn Sie jedoch selbstständig sind, dann müssen Sie für Ihre soziale Vorsorge auch selbst aufkommen. Fraglich kann dabei sein, ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung für Sie günstiger ist.

Auch als Selbstständiger können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge, die Sie dann selbst zahlen müssen, können dabei allerdings hoch ausfallen. 

Die richtige Krankenversicherung wählen

Wenn Sie nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt und auch nicht in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sind, werden Sie die Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen müssen.

  • Wenn Sie beim Start in die Selbstständigkeit noch jung sind, können die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sehr günstig ausfallen. Bedenken Sie jedoch, dass es bei der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt. Für Ihre Kinder müssten Sie später daher auch eigene Beiträge entrichten.
  • Wenn Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schon einmal Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, können Sie sich im direkten Anschluss daran dort auch freiwillig weiterversichern. Den gesetzlichen Beitragssatz müssen Sie dann jedoch selbst aufbringen.

Beiträge zur GKV selbst zahlen

  • Für die Beitragsberechnung ist die gesetzliche Krankenversicherung auf Ihre Angaben zum Einkommen angewiesen. Ihren Einkommensteuerbescheid sollten Sie daher so schnell wie möglich der Krankenversicherung übermitteln, wenn Sie ihn erhalten.
  • Beachten sollten Sie auch, dass die GKV bei der Beitragsberechnung bei Selbstständigen von einem fiktiven Nettoeinkommen von monatlich ca. 2.000 Euro ausgeht. Auf dieser Grundlage wird in der Regel der Mindestbeitrag berechnet - auch wenn Ihr Einkommen in den ersten Jahren weit darunterliegt. Bei der GKV müssen Sie als Selbstständiger so mit einem Mindestbeitrag von ca. 350 Euro rechnen.
  • Wenn Sie die Beiträge selbst zahlen, werden diese in der Regel von Ihrem Konto abgebucht. Dieses sollte daher immer eine ausreichende Deckung aufweisen, denn auch die GKV kann Ihnen als freiwillig Versicherter bei ausstehenden Beiträgen kündigen.
  • Die gezahlten Beiträge können Sie immerhin steuerlich absetzen. Heben Sie daher die entsprechenden Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse sorgfältig auf.

Die Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen zu müssen, kann ein teures Vergnügen sein. Sie sollten daher einen sorgfältigen Preisvergleich machen, bevor Sie sich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden.  

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