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Kindergeld und zweite Ausbildung - Wissenswertes

Kindergeld wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Kindergeld wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Wer Kinder hat, die bereits volljährig sind, wird Sie in Ihrer Ausbildung bestimmt gerne unterstützen. Um diese finanzielle Belastung abzumildern zahlt der Staat bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Erfahren Sie, ob das Kindergeld während der zweiten Ausbildung weitergezahlt wird, und wie lange Sie es mit einkalkulieren können.

Wissenswertes über Kindergeld und die zweite Ausbildung

  • Sie sollten zuerst wissen, dass das Kindergeld immer gezahlt wird, bis Ihr Kind volljährig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Kind zur Schule geht oder die erste Ausbildung absolviert.
  • Ihr Kind bekommt auch noch Kindergeld, wenn es die erste Ausbildung abgebrochen hat und die zweite Ausbildung beginnt. Dies ändert sich erst dann, wenn es die erste Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Dann kann Ihr Kind nur darüber hinaus Kindergeld bekommen, wenn es nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und jünger als 25 Jahre alt ist.
  • Sie sollten wissen, dass keine aufwendige Einkommensprüfung durchgeführt wird. Die gilt sowohl für Kinder, die Kindergeld erhalten oder die in Form von Kinderfreibeträgen angerechnet werden.
  • Sie müssen daher beim Beantragen des Kindergelds keine aufwendigen Nachweise mehr erbringen, eine kurze Erklärung darüber, dass Ihr Kind in der zweiten Ausbildung und unter 25 Jahren ist, reicht vollkommen aus.
  • Ist Ihr Kind im Erststudium, kann es unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes Kindergeld bekommen, bis es 25 Jahre alt ist. Hat es jedoch das Erststudium erfolgreich beendet und schließt ein Zweitstudium an, so bekommt es nur Kindergeld, wenn Ihr Kind maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Wie lange Kindergeld maximal gezahlt wird

  • Sie sollten beachten, dass das Kindergeld grundsätzlich gezahlt wird, bis Ihr Kind volljährig ist. Darüber hinaus kann es gezahlt werden, wenn Ihr Kind noch in der Ausbildung ist.
  • Es herrscht eine Altersbegrenzung für die Auszahlung des Kindergeldes.
  • Ihr Kind kann maximal Kindergeld erhalten, bis es 25 Jahre alt ist. Diese maximale Altersgrenze gilt unabhängig davon, ob Ihr Kind Abitur macht, eine Ausbildung absolviert oder studiert.
  • Ist Ihr Kind in der zweiten Ausbildung oder im Zweitstudium, so darf es nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Die zweite Ausbildung wird erst dann als zweite Ausbildung bezeichnet, wenn die erste erfolgreich abgeschlossen ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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