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Kann eine Privatperson einen Mahnbescheid stellen? - Wissenswertes

Inhaltsverzeichnis

Auch als Privatperson können Sie mahnen.
Auch als Privatperson können Sie mahnen.
Ihr Schuldner zahlt nicht? Auch als Privatperson können Sie einen Mahnbescheid beantragen. Sie müssen nur wissen, wie und wo Sie diesen Antrag stellen und welche Kosten dabei entstehen.

Wenn Sie eine Forderung gegen eine andere Person (Privatperson, Gewerbetreibender, Behörde) haben, können Sie auch als Privatperson einen Antrag auf Mahnbescheid stellen.

Auch als Privatperson sind Sie antragsberechtigt

  • Voraussetzung ist, dass Ihre Forderung seitens des Schuldners unbestritten ist. Sie sollte auch klar bezifferbar sein und darf nicht davon abhängen, dass Sie Ihrerseits noch eine Leistung erbringen müssen.
  • Es kommt nicht darauf an, ob Sie gewerblich tätig sind. Jedermann hat das Recht, eine begründete Forderung gerichtlich durchzusetzen und einen Antrag auf Mahnbescheid zu stellen.
  • Sie können den Mahnbescheid nur auf einem dafür vorgesehenen Formular stellen.

Stellen Sie den Antrag beim Amtsgericht

  • Gehen Sie zum nächstgelegenen Amtsgericht und sprechen Sie dort vor. Dort gibt es eine spezielle Abteilung, bei der Sie einen Antrag auf einen Mahnbescheid stellen können.
  • Sie müssen wissen, dass der zuständige Rechtspfleger allenfalls prüft, ob Ihre Forderung schlüssig ist. Er prüft nicht, ob und inwieweit sie begründet ist.
  • Nehmen Sie Unterlagen mit, aus denen sich Ihre Forderung errechnen lässt. Machen Sie als Vermieter gegen einen Mieter Miete geltend, rechnen Sie am besten selbst aus, was er Ihnen schuldet. Den Ihnen zustehenden Zinssatz gibt Ihnen der Rechtspfleger bekannt. Genauso geht es, wenn Sie als Mieter Ihren Vermieter auf Herausgabe der Mietkaution verpflichten wollen.
  • Einen Mahnbescheid können Sie auch online über einen gewerblichen Anbieter stellen, der für Sie die Formalitäten übernimmt.

Der Streitwert bestimmt die Gebühr für den Mahnbescheid

  • Die Beantragung eines Mahnbescheids kostet eine Gebühr, die sich aus einer Gebührentabelle ergibt. Sie richtet sich nach der Höhe Ihrer Forderung.
  • Der Mahnbescheid wird dann Ihrem Schuldner zugestellt. Er kann dagegen binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen. Dann werden Sie - zahlt der Schuldner nicht - vom Gericht aufgefordert, Ihren Mahnbescheidsantrag zu begründen, und müssen dazu eine Klageschrift nebst Beweisangeboten beim Gericht einreichen. Das Gericht entscheidet nach Anhörung des Schuldners in einer mündlichen Verhandlung.
  • Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, zahlt aber auch nicht, beantragen Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Legt der Schuldner auch dagegen keinen Einspruch ein und zahlt immer noch nicht, wird Ihre Forderung rechtskräftig und Sie können zwangsvollstrecken.
  • Beachten Sie, dass es kostengünstiger und zeitlich wesentlich schneller geht, Ihre Forderung sogleich im Wege einer Zahlungsklage geltend zu machen, wenn die Forderung streitig ist und Sie mit einem Widerspruch Ihres Schuldners rechnen müssen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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