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Darlehen - die Verjährung privater Darlehen verständlich erklärt

Ein Darlehen unterliegt der Verjährung.
Ein Darlehen unterliegt der Verjährung.
Ein privater Darlehensgeber sollte stets klare Vereinbarungen treffen. So kann man später nachvollziehen, wann die Rückzahlung fällig wurde und wie hoch die Zinsen sind und wann eine Verjährung der Forderung eintritt.

Wer einem Freund oder einem Familienmitglied ein Darlehen gibt, sollte nicht auf einen Vertrag verzichten. Ein Vertrag klärt für beide Seiten die Fälligkeit der Rückzahlung, die Höhe der Zinsen und alle weiteren wichtigen Punkte, die private Darlehen mit sich bringen. Sie sollten hierzu auch die Grundsätze über die Verjährung privater Darlehen kennen und berücksichtigen.

So verstehen Sie, wann die Verjährung privater Darlehen eintritt

  • Ein privater Darlehensgeber sollte unbedingt einen Vertrag mit dem Darlehensnehmer vereinbaren. Sie können in dem Vertrag die Laufzeit, die Höhe des Darlehens, die Fälligkeit der Rückzahlung und die Höhe der Zinsen vereinbaren.
  • Haben Sie das private Darlehen gewährt, so tritt zu einem von den Vertragsparteien bestimmten Zeitpunkt die Fälligkeit der Rückzahlung ein. Sie sollten wissen, dass eine Verjährung niemals eintreten kann, bevor die Rückzahlung nicht fällig geworden ist. Gewähren Sie jemandem ein Darlehen in Höhe von 1.000 Euro und vereinbaren Sie, dass der Darlehensnehmer ein Jahr nach der letzten erhaltenen Rate zurückzahlen muss, ist Ihre Forderung erst ab diesem Termin fällig.  
  • Die Rückzahlung kann auch früher fällig werden, wenn das Darlehen schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde.
  • Beachten Sie, dass Ihr Anspruch auf Rückforderung der Verjährung unterliegt. Hierzu sieht das Bürgerliche Gesetzbuch die regelmäßige Verjährungsfrist vor. Gesetzlich normiert ist dies in § 195 BGB. Die Zahlung verjährt hiernach drei Jahre, nachdem die Forderung entstanden ist. Die Frist beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
  • Haben Sie vereinbart, dass das Darlehen am 01. Januar eines Jahres zurückgezahlt werden soll, so verjährt der Anspruch am 31.12, d.h. am letzten Tag, drei Jahre nach dem Entstehungsjahr des Anspruchs.
  • Sie sollten wissen, dass die Verjährung immer dem Gläubiger gegenüber erklärt werden muss, sie wird nicht von alleine wirksam.

Zinsen bei einem Darlehen berücksichtigen

  • Wer ein Darlehen gibt, sollte eine Vereinbarung über die Zinsen treffen.
  • Sie sollten als Darlehensgeber immer daran denken, dass es für beide Parteien vorteilhaft ist, die Bedingungen schriftlich zu fixieren. So hat der Darlehensnehmer Sicherheit über die volle Zahlung des Darlehens und Sie haben als Darlehensgeber einen schriftlichen Nachweis darüber, dass ein Darlehen und keine Schenkung gewährt wurde.
  • Beachten Sie, dass Ihre Rückforderung der Verjährung unterliegt. Die Verjährung muss jedoch als Einrede vorgebracht werden.

Alle Angaben: Stand Mai 2012

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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