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Habe Prozess verloren, kann Geld nicht bezahlen - was tun?

Inhaltsverzeichnis

Verlorener Prozess begründet Zahlungspflicht.
Verlorener Prozess begründet Zahlungspflicht.
Haben Sie einen Prozess verloren, können das Geld aber nicht bezahlen, kann dies durchaus ein Problem werden, muss aber nicht. Jetzt liegt die Initiative bei Ihnen.

Haben Sie einen Prozess verloren, kommt Ihr Gläubiger in den Besitz eines Zahlungstitels. Dann kann er einen Gerichtsvollzieher beauftragen und gegen Sie vollstrecken.

Haben Sie einen Prozess verloren, droht Vermögensauskunft

  • Können Sie das Geld nicht bezahlen, das der Gläubiger von Ihnen aufgrund des Zahlungstitels fordert, führt dies in letzter Konsequenz dazu, dass Sie die eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse abgeben müssen. Seit 1.1.2013 heißt diese nunmehr Vermögensauskunft. Im Ergebnis müssen Sie sich genauso offenbaren wie zuvor auch. Mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und der Meldung an die Schufa ist Ihre Bonität ruiniert. Sie sind nicht mehr kreditwürdig.
  • Möchten Sie diese Konsequenzen vermeiden, müssen Sie handeln. Sie haben zwar den Prozess verloren, haben aber dennoch noch Handlungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie das Geld nicht bezahlen können, sollten Sie versuchen, dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung zu unterbreiten. Schildern Sie möglichst offen Ihre wirtschaftliche Situation und begründen Sie unter Verweis auf die Gegebenheiten idealerweise, warum Sie das Geld nicht bezahlen können.

Bezahlen Sie das Geld in Raten

  • Gehen Sie davon aus, dass der Gläubiger Geld sehen will. Sofern er Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft nötigt, geht er letztlich leer aus. Also dürfte er daran interessiert sein, Ihnen eine Zahlungsvereinbarung auch mit kleineren Raten zu bewilligen.
  • Bieten Sie eine Rate an, die Sie tatsächlich leisten können. Überschätzen Sie Ihre Möglichkeiten nicht.

Im Sicherungsfall geht der Gläubiger nicht leer aus

  • Sofern Sie eine Sicherheit anbieten können, sollten Sie dies tun. Sicherheit können eine unbelastete oder nur teilweise belastete Immobilie, ein bezahltes Kfz, Schmuck, die zu erwartende Einkommensteuererstattung oder Wertpapiere sein. Nur im Notfall sollten Sie Ihre Gehaltsansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber abtreten. Vereinbaren Sie dazu, dass der Gläubiger die Abtretung nur offenlegen darf, wenn der Sicherungsfall eintritt, Sie also das Geld und die Raten nicht bezahlen können.
  • Notfalls müssten Sie versuchen, sich das Geld zu leihen. Den Kredit zahlen Sie dann ratenweise zurück. Befragen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt, wie Sie sich am besten gegenüber dem Gläubiger verhalten. Lassen Sie den Rechtsanwalt mit dem Gläubiger die Verhandlungen führen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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