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Gewerbeanmeldung verloren - was tun?

Gewerbeanmeldungsbestätigung ist jederzeit reproduzierbar.
Gewerbeanmeldungsbestätigung ist jederzeit reproduzierbar.
Sie ist nichts weiter als ein Stück Papier. Selbst wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung verloren haben, brauchen Sie nicht zu befürchten, Nachteile zu erleiden. Denn jeder, den es interessiert, wurde informiert. Ansonsten beschaffen Sie sich eine Zweitschrift.

Möchten Sie gewerblich tätig werden,sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt Ihrer Wohngemeinde anzumelden. Tun Sie dieses nicht, begehen Sie eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit oder riskieren Schwarzarbeit.

Mit der Gewerbeanmeldung werden alle Behörden informiert

  • Mit der Anmeldung Ihres Gewerbes erhalten Sie ein Schriftstück, das die Gewerbeanmeldung als solche bestätigt. Sie können dies dazu verwenden, es jedem zu zeigen, der berechtigterweise danach fragt.
  • Aber: Die Daten jeder Gewerbeanmeldung meldet das Gewerbeamt automatisch an die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, die Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt, das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und natürlich an das Finanzamt. Damit ist eigentlich jeder informiert, der informiert sein sollte.

Ein verlorenes Formular ändert nichts an der Anmeldung

  • Sollte Ihre Gewerbeanmeldung dann verloren gehen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass Sie Ihr Gewerbe angemeldet und sich somit ordnungsgemäß verhalten haben. Sie haben also nichts zu befürchten, wenn Sie das Formular auf Verlangen nicht vorzeigen können.
  • Haben Sie das Formular verloren, gehen Sie einfach zu Ihrem Gewerbeamt und bitten, Ihnen ein neues Formular (Zweitschrift) ersatzweise auszustellen. Idealerweise sollten Sie vielleicht vom Original des Formulars eine Kopie anfertigen, sodass Sie für den Fall des Verlustes immer gerüstet sind.
  • Die Gewerbeanmeldung ist kein Wertpapier, bei dem es auf den Besitz des Originals ankommt. Sie ist jederzeit reproduzierbar.

Die sollten Sie über die Gewerbeanmeldung auch noch wissen

  • Das Gewerbeamt berechnet für die Erstellung einer Zweitschrift eine Gebühr in der Größenordnung von ca. 20 €. Sprechen Sie persönlich davor, sollten Sie Ihren Personalausweis dabeihaben. Vielfach genügt es, die Zweitschrift auf dem Postweg unter Beifügung einer Kopie Ihres Personalausweises zu beantragen. Sie erhalten die Zweitschrift mit der Post samt Gebührenrechnung zugesandt. Im Zweifelsfall rufen Sie bei Ihrem Gewerbeamt an oder recherchieren Sie auf der Website Ihrer Kommune.
  • Wenn Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen, achten Sie darauf, dass Sie nicht scheinselbstständig tätig sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie lediglich für einen Auftraggeber arbeiten und von dessen Weisungen abhängig sind.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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