Die Spardabanken sind eingetragene Genossenschaften, keine Kapitalgesellschaften. Möchten Sie Kunde werden, müssen Sie sich an der Genossenschaft als Genosse beteiligen.
Als Kunde der Spardabank sind Sie auch Anteilseigner
- Als Kunde sind Sie Mitglied und somit auch Anteilseigner der Spardabank. Damit sind Sie am Ertrag beteiligt. Sie müssen eine Beitrittserklärung unterzeichnen und sich darin verpflichten, mindestens einen und höchstens 17 Geschäftsanteile zu erwerben.
- Geschäftsanteile lauten auf 52 €. Es handelt sich um eine einmalige Einlage. Kündigen Sie die Mitgliedschaft, erhalten Sie die Einlage zurück.
Ihre Nachschusspflicht beschränkt sich auf die Geschäftsanteile
- Aufgrund Ihrer Einlage sind Sie am Ertrag der Bank beteiligt. Für das Jahr 2011 zahlte die Spardabank Südwest für alle Geschäftsanteile eine Dividende von jeweils 3,0 % an die Kunden aus. Von dem Betrag der Dividende wird die Abgeltungssteuer einbehalten, sofern Sie der Bank nicht einen Freistellungsauftrag erteilt haben.
- Allerdings müssen Sie wissen, dass Sie satzungsgemäß verpflichtet sind, als Mitglied einer Spardabank in Höhe Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile Nachschüsse zu leisten, falls die Bank in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Ihre Haftung ist aber auf die Höhe Ihrer Geschäftsanteile beschränkt.
- Als Gegenleistung für die Zeichnung der Geschäftsanteile erhalten Sie die Kontoführung für Ihr Girokonto gebührenfrei. Außerdem wird Ihnen ein Mitspracherecht in den Entscheidungsgremien der Bank eingeräumt. Dazu wählen Sie die Vertreterversammlung, die wiederum den Aufsichtsrat bestellt und über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt.
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