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Bei der GEMA kündigen - was Sie dabei beachten sollten

Musiker zahlen auch für Eigenkompositionen an die GEMA.
Musiker zahlen auch für Eigenkompositionen an die GEMA.
So mancher Musiker stellt im Laufe der Zeit fest, dass seine Mitgliedschaft bei der GEMA nicht viel bringt. Es ist ja auch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig. Kündigen können Sie grundsätzlich alle drei Jahre. Jedoch gibt es auch eine Möglichkeit, früher auszusteigen.

Grundsätzliches zur GEMA-Mitgliedschaft

Mit dem Urheberrecht hat die GEMA absolut nichts zu tun. Das Urheberrecht erlangen Sie in dem Moment, indem Sie ein Musikstück komponieren. Dies ist unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der GEMA.

  • Es können nur Einzelpersonen Mitglied werden, also zum Beispiel die Leute in einer Band, die hauptsächlich komponieren. Komplette Bands als solche können nicht Mitglied werden.
  • Als Mitglied melden Sie Ihre Kompositionen bei der GEMA an, damit die Gesellschaft bei Meldungen über öffentiche Aufführungen anderer überprüfen kann, ob eines Ihrer Werke gespielt wurde (live oder von "Konserve"). Falls das der Fall ist, erhalten Sie im günstigsten Fall eine Ausschüttung.
  • Sie müssen alle Werke anmelden, die Sie komponieren und veröffentlichen. Ausnahmen sind nicht möglich.
  • Mitglieder müssen - was nicht so sehr bekannt ist - auch für ihre eigenen Werke Gebühren an die GEMA entrichten, und zwar für jede öffentliche Aufführung. Wenn Sie also mit Ihrer Band oder als Einzelmusiker ein (auch selbst organisiertes) Konzert geben, müssen Sie für Ihre eigenen Songs Gebühren zahlen. Sie müssen das Konzert ja auch vorher bei der GEMA mit allen Daten anmelden, woraufhin Sie eine Rechnung erhalten. Einen Teil bekommen Sie - nach Abzug der Verwaltungsgebühren etc. - bei der Jahresabrechnung wieder ausbezahlt.
  • Hierzu sei erwähnt, dass es bei sehr schlecht besuchten Konzerten die Möglichkeit gibt, die Gebühren massiv zu reduzieren. Rufen Sie nach Erhalt der Rechnung dort an, beschreiben Sie Ihre missliche Situation (die natürlich der Wahrheit entsprechen muss) und fragen Sie, ob die Gebühren reduziert werden können.
  • Denken Sie vielleicht doch einmal darüber nach, ob es nicht besser ist, zu kündigen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass andere Musiker Ihre Songs covern und vor großem Publikum aufführen oder dass Ihre CD in einem Lokal läuft?

Die Mitgliedschaft kündigen - so gehen Sie vor

  • Wenn Sie Mitglied bei der Gesellschaft werden, schließen Sie einen sogenannten Berechtigungsvertrag auf drei Jahre ab. Er verlängert sich um weitere drei Jahre, sofern Sie nicht sechs Monate vor Ablauf kündigen.
  • Eine frühere Kündigung ist möglich, wenn Sie kurz darstellen, dass sich die Mitgliedschaft für Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht (mehr) lohnt. Das ist bei unbekannteren Musikern und Bands eigentlich die Regel.

Näheres hierzu erfahren Sie beim Deutschen Rock- und Popmusikerverband (Kulturelles Jugendbildungswerk e.V.), dessen Kopf Ole Seelenmeyer seit Jahrzehnten für die Rechte von Musikern kämpft.

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