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Gerichtlicher Gutachter werden - so geht's

Gerichtlicher Gutachter zu werden erfordert überdurchschnittliches Fachwissen.
Gerichtlicher Gutachter zu werden erfordert überdurchschnittliches Fachwissen.
Ein Gutachter, der in gerichtlicher Tätigkeit unterwegs ist, also gerichtliche Gutachten erstellt, ist in den meisten Fällen ein öffentlich bestellter Sachverständiger. Eine öffentliche Bestellung kann dann erfolgen, wenn ein Antrag eingereicht wurde und alle relevanten Anforderungen erfüllt sind.

Was Sie benötigen:

  • 1 Lebenslauf (berufsbezogen)
  • 2 aktuelle Passfotos
  • Kopien von allen Zeugnissen, Diplomen, Urkunden etc. die Antragsrelevant sind
  • Referenzliste
  • selbst erstellte Gutachten (zwischen 5-10, selbstständig und zeitnah erstellt)
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers (nicht bei selbstständigem Arbeitsverhältnis)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Bescheinigungen über das Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und darüber ob schon mal ein solcher Antrag gestellt wurde

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in der Regel bei Gericht als Gutachter für die Erstellung gerichtlicher Gutachten eingesetzt. Um ein solcher Gutachter zu werden, müssen eine Reihe Voraussetzungen erfüllt und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt in der Regel bei einer zugelassenen Zertifizierungsstelle, dies können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und teilweise auch die Ingenieurs- und Architektenkammern sein.

Hinweise zur Antragsstellung um gerichtlicher Gutachter zu werden

  • Für die Antragsstellung müssen Sie als Grundvoraussetzung über eine besondere Sachkunde in Ihrem beruflichen Feld verfügen. Dies bedeutet, als besonders gilt die Fachkenntnis erst, wenn Sie über überdurchschnittliche Kenntnisse in Ihrem Tätigkeitsbereich verfügen. Darüber hinaus muss eine persönliche Eignung bestehen, dies ist der Fall, wenn Sie gewährleisten können Ihre Gutachten unabhängig, unparteilich, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Wie genau Ihre überdurchschnittliche Qualifizierung aussehen muss, ist in den sogenannten Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen erwähnt, in der Regel bei der Zertifizierungsstelle erhältlich.
  • Es muss ebenfalls ein abstrakter Bedarf an Leistungen, die durch einen Sachverständigen erbracht werden, bestehen. Ob dies der Fall ist, sollten Sie bei der zuständigen Zertifizierungsstelle (IHK etc.) erfragen, wenn Sie gerichtlicher Gutachter werden möchten.
  • Um gerichtlicher Gutachter zu werden, müssen Sie ebenfalls einen förmlichen Antrag einreichen. Dies bedeutet das Ausfüllen eines Antragsformulares und das Erbringen der erforderlichen Nachweise, die bereits in "Was Sie benötigen" erwähnt werden. Das Formular und die Nachweise werden bei der IHK eingereicht.
  • Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben aber das 62. noch nicht.
  • Wenn das Antragsformular und die Nachweise vollständig bei der IHK eingereicht worden sind, werden diese überprüft. Oft wird auch ein Fachgremium aus dem jeweiligen Fachgebiet zu Rate gezogen, um die Unterlagen zu prüfen und die überdurchschnittliche Qualität Ihrer Qualifikationen zu ermitteln. Dies erfolgt durch einen sogenannten Sachkundenachweis:
  • Der erste Schritt des Sachkundenachweises besteht in einer schriftlichen Prüfung. In der Regel in Form einer Klausur oder der Erstellung eines Gutachtens. Als Nächstes wird ein Fachgespräch mit dem Fachgremium geführt. Hierbei geht es darum mit dem Gremium über fachbezogene Themen zu sprechen. Wenn beide Teile zur vollständigen Zufriedenheit des Gremiums abgeschlossen worden sind, wird eine fachliche Empfehlung für die Zertifizierungsstelle erstellt.
  • Im Anschluss daran muss die IHK der Empfehlung zustimmen und wenn keine Bedenken vorliegen, erfolgt die Bestellung und Vereidigung des Antragsstellers. Mit der erfolgreichen Bestellung und Vereidigung dürfen Sie als gerichtlicher Gutachter eingesetzt werden.
  • Sie sollten bei der Antragsstellung unbedingt beachten, dass Sie sich vorher mit der IHK in Verbindung setzen und Ihre Bestellung gründlich im Vorfeld diskutieren, da dieser Prozess sehr zeitintensiv und kostspielig ist. Die durchschnittliche Dauer des Verfahrens beträgt 12-18 Monate und kostet rund 2.500 bis 3.000 Euro.
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