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Geldwerter Vorteil der Bahncard 100 - Wissenswertes für die Steuererklärung

Inhaltsverzeichnis

Bahncard ist als geldwerter Vorteil steuerpflichtig.
Bahncard ist als geldwerter Vorteil steuerpflichtig.
Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber neben dem Lohn oder anstatt des Lohnes eine Bahncard 100, ist dieses für Sie ein geldwerter Vorteil. Diesen müssen Sie versteuern. Die steuerlichen Gegebenheiten sollten Sie kennen.

Mit der Bahncard 100 fahren Sie gemäß der Werbung der Deutschen Bundesbahn "wohin Sie wollen, wann Sie wollen, so oft Sie wollen, ohne dafür eine Fahrkarte zu lösen". Es gilt das Motto: "einmal zahlen, immer fahren". Doch Vorsicht: der Fiskus fährt immer mit. Für die Bahncard 100 zahlen Sie in der zweiten Klasse 3.990 € (Stand 2012).

BahnCard 100 ist Lohnersatz

  • Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen die Bahncard 100 natürlich nicht aus Uneigennützigkeit. Nutzen Sie die Bahncard 100 für Fahrten von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz, stellt sie regelmäßig einen Lohnersatz dar, der vom Finanzamt als geldwerter Vorteil betrachtet wird. Ein geldwerter Vorteil ist als Arbeitslohn von Ihnen zu versteuern.
  • Ihr Arbeitgeber darf die Aufwendungen für eine Bahncard 100 oder für Fahrscheine oder ein Jobticket mit 15 % pauschal versteuern. Dabei sind betragsmäßig Grenzen einzuhalten.

So ist Ihr geldwerter Vorteil zu versteuern

  • Beispiel: Sie erhalten einen Fahrtkostenzuschuss von 100 €/Monat (1.200 €/Jahr). Darauf ist eine pauschale Lohnsteuer von 15 %, also 15 € zu entrichten. Auf diese 15 € sind 7 % Kirchensteuer, also 1,05 € sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag, also 0,82 € zu entrichten.
  • Ihr Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 € (Stand 2012) erhalten bleibt. Ferner sparen Sie und Ihr Arbeitgeber ca. 40 % Sozialversicherungsbeiträge.

Die Pauschalversteuerung hat ihre Grenzen

  • Allerdings ist die Pauschalierung der Besteuerung des Fahrtkostenzuschusses auf den Betrag begrenzt, den Sie auf der Grundlage Ihrer individuellen Fahrtstrecke als Werbungskosten absetzen könnten. Fahrtkosten sind mit 0,30 €  je Arbeitstag und Entfernungskilometer abzurechnen. Dies ergibt bei 230 Arbeitstagen und 16 Fahrkilometern von Ihrer Wohnung zum Betrieb einen Werbungskostenbetrag von maximal 1104 €. 
  • Im oben bezeichneten Beispiel beträgt Ihr Fahrtkostenzuschuss 1200 €/Jahr, sodass Sie 96 € zusätzlich zu Ihrem normalen Einkommensteuersatz als geldwerten Vorteil versteuern müssten. Allerdings greift zunächst Ihr Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 €. Die Bahncard 100 rechnet sich also umso mehr, je länger Ihre Fahrtstrecke zum Betrieb ist.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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